Meldungsdatum: 28.02.2024

Kreishaus: Grundsanierung nicht finanzierbar

(pen) Im Bauausschuss des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde jetzt ein Wirtschaftlichkeitsgutachten mit verschiedenen Varianten für das Sanieren des Schwelmer Kreishauses vorgestellt. Ergebnis: Am vorteilhaftesten und wirtschaftlichsten wäre es, das Gebäude komplett freizuziehen und in einem Zug zu renovieren.

 

Als Gast des Ausschusses bewertete Landrat Olaf Schade die Erkenntnisse des Gutachtens. „Wie von uns vermutet, wäre es für eine nachhaltige, dauerhafte und zukunftsweisende Lösung die richtige Entscheidung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzten. Mit Blick auf vermutlich weiter steigende Baupreise wäre es zudem sinnvoll, dies möglichst zeitnah zu machen.“

 

Angesichts der im Gutachten grob geschätzten Investitionskosten von rund 140 Millionen Euro formulierte Schade anschließend allerdings das entscheidende „Aber“: „Eine solche Investition ist bei den aktuellen Rahmenbedingungen - Baupreise, Zinsen, Unterfinanzierung der Kommunen – derzeit schlicht nicht zu stemmen. Da wir die notwendigen Gelder nur über die Kreisumlage und damit mit Mitteln der Städte aufbringen können, widerspricht eine Ausgabe in dieser Höhe dem solidarischen Zusammenwirken des Kreises mit den Städten. Sie würde jede einzelne Kommune über Jahrzehnte zu stark belasten.“

 

Wie soll es weitergehen? Da das Gutachten für die ebenfalls untersuchten Varianten „Verschiebung“ oder „abschnittsweise Grundsanierung“, „Neubau am Standort“ oder „Neubau an einem neuen Standort“ noch höhere Summen zwischen 173 und 188 Millionen Euro nennt, scheiden sie aus Kostengründen ebenfalls aus.

 

„Nichts machen“, so Schade, „ist allerdings keine Option. Der Zustand des mehr als 50 Jahre alten Gebäudes stellt uns insbesondere beim Brand- und Arbeitsschutz, sowie mit Blick auf Schadstoffe und notwendige Neuerungen für die fortschreitende Digitalisierung vor erhebliche Herausforderungen. Wir werden daher jetzt nur noch das in den Fokus rücken, was zum Betriebserhalt und für die Funktionsfähigkeit des Kreishauses notwendigerweise gemacht werden muss. Einen entsprechenden Prüfauftrag habe ich erteilt.“

 

Parallel gelte es zu überlegen, wo es sinnvoll sein könnte, die bereits angelaufenen Prüfungen weiterzuführen, um darauf zurückgreifen zu können, wenn bei geänderten Rahmenbedingungen die eigentlich geplante Grundsanierung in den Bereich des Machbaren rücken könnte.

 

Informiert wurden die Ausschussmitglieder zudem über die Absicht des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, das Kreishaus als Baudenkmal in die Denkmalliste einzutragen. Ein entsprechendes Anhörungsschreiben der Stadt Schwelm liegt dem Kreis vor.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Kreisverwaltung bis Ende Juni Zeit, Stellung zu nehmen. Darin wiederfinden wird sich in jedem Fall, dass für die Kreisverwaltung ein Denkmalschutz für den Kreistagssitzungssaal und die künstlerischen Gestaltungen akzeptabel ist. Dies aber für das in die Jahre gekommene Verwaltungsgebäude nicht in Frage kommt. Beim Erstellen der Stellungnahme wird sich die Kreisverwaltung von einem Fachanwalt beraten lassen.