Meldungsdatum: 01.03.2024

Jetzt Anträge für den Verfügungsfonds stellen

Anträge können bis zum 31.03.2024 eingereicht werden

Für die Stadt- und Dorfentwicklung sind große Planungen ebenso wichtig wie kleine, von Vereinen, Gewerbetreibenden, Dorfgemeinschaften oder auch Sponsoren entwickelte Projekte. Um Maßnahmen unterstützen zu können, welche die Stadt und Ortsmitten noch attraktiver und lebenswerter gestalten, hat die Stadt Winterberg mit Fördermitteln von Bund und Land Mitte 2021 den Verfügungsfonds auf den Weg gebracht. „Mit dem Verfügungsfonds wird privates Engagement zur Entwicklung und Aufwertung des Stadtkerns Winterberg sowie der Ortskerne von Niedersfeld, Siedlinghausen und Züschen als Orte mit Versorgungsfunktion, sog. „Ankerorte“, für die umliegenden Ortsteile unterstützt“, so Linda Müller, die bei der Stadt Winterberg für die Fördermittelakquise zuständig ist. Der Verfügungsfonds wird zu 50 % aus Mitteln von Bund und Land und dem städtischen Eigenanteil finanziert. Die weiteren 50% werden als sogenannte "private Mittel" (z. B. Anlieger, Vereine, Private, Sponsoren aus der Wirtschaft etc.) in den Fonds eingestellt, müssen also vom Antragssteller aufgebracht werden.

„Ursprünglich war es so, dass der Verfügungsfonds nur eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 hatte. Erfreulicherweise wurde diese auf Antrag der Stadt Winterberg jedoch bis Herbst 2024 verlängert. Daher können ab sofort bis zum 31.03.2024 wieder Anträge auf Fördermittel aus dem Verfügungsfonds gestellt werden. Die Projekte müssen dann bis zum 30.09.2024 umgesetzt werden. Derzeit sind noch rd. 23.000 Euro für tolle Projekte von Vereinen oder anderen Institutionen verfügbar. Im vergangenen Jahr konnten in den Ankerorten sowie in der Kernstadt mit dem Verfügungsfonds tolle Projekte auf den Weg gebracht werden: Digitalisierung des Dorfgemeinschaftshauses Niedersfeld, die Erneuerung der Weihnachtsbeleuchtung für Siedlinghausen, Projektionsstrahler auf dem Marktplatz“, berichtet Bürgermeister Michael Beckmann.

Der Zuschuss aus dem Verfügungsfonds beträgt maximal 20.000 Euro, die Gesamtinvestition pro Projekt darf 40.000 Euro nicht überschreiten Über die Anträge berät nach der Antragsfrist ein Vergabegremium. Das Vergabegremium besteht aus vier Unternehmens-Vertretern, Immobilieneigentümern oder Anwohnern, vier Vertretern der Verkehrsvereine (jeweils ein Vertreter pro Ort), den vier Ortsvorstehern, dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Bauausschusses. Interessierte finden alle wichtigen Details zu dem Förderprogramm unter www.winterberg.de/verfuegungsfonds.


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Mit den Mittel aus dem Verfügungsfonds konnten Projektionsstrahler für den Marktplatz angeschaffen werden.

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Mit den Mittel aus dem Verfügungsfonds konnten Projektionsstrahler für den Marktplatz angeschaffen werden.


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