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Meldungsdatum: 01.03.2024

Pressemitteilung des Kreises Borken:

Europawahl 2024: Wahlberechtigung der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger / Kreiswahlleiter Dr. Hörster: „Auch Angehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten können im Kreis Borken aktiv an der Wahl teilnehmen – Antragsfrist beachten“

Die nunmehr zehnte Europawahl findet vom 6. bis zum 9. Juni 2024 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) statt. In Deutschland wird am 9. Juni 2024 gewählt. Hier werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes bis zu 64,9 Millionen Deutsche und weitere Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) wahlberechtigt sein. Neu ist, dass in Deutschland nun auch 16- und 17-Jährige teilnehmen können.

Auch in der Kreisverwaltung Borken und in den Rathäusern der 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit insgesamt circa 300.000 Wahlberechtigten laufen die Vorbereitungen. Als Kreiswahlleiter ist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Kreisgebiet verantwortlich. Er macht darauf aufmerksam, dass an der Wahl im Kreis Borken neben Deutschen auch hier wohnende Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der EU aktiv teilnehmen können. „Sie müssen dazu in das Wählerverzeichnis ihrer Kommune eingetragen sein“, erklärt der Kreiswahlleiter. „Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei den Europawahlen 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt diese Eintragung für die Europawahl 2024 automatisch“, ergänzt Dr. Hörster.

Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2024 teilnehmen wollen, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland verzogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind.

Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes vorliegen, einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Zudem sollte beachtet werden, dass die Einreichung des unterschriebenen Antrags im Original erfolgen muss, eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Antragsformulare für die Aufnahme von Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis halten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis bereit. Sie stehen auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Europawahl im Kreis Borken sind zudem auf der Internetseite des Kreises Borken (www.kreis-borken.de/wahlen) abrufbar.


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Die nunmehr zehnte Europawahl findet vom 6. bis zum 9. Juni 2024 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) statt. In Deutschland wird am 9. Juni 2024 gewählt.

Stadt Borken
Die nunmehr zehnte Europawahl findet vom 6. bis zum 9. Juni 2024 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) statt. In Deutschland wird am 9. Juni 2024 gewählt.


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