Meldungsdatum: 07.03.2024
Auch im Kreis Borken gab es im Jahr 2023 den von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach beschriebenen „WOW-Effekt“ bei der Wohnraumförderung. Verkündete die Ministerin jüngst in den Medien ein Rekordergebnis für NRW, so gab es im Kreis Borken ebenfalls ein großes Förderplus im Vergleich zum Jahr 2022. Sehr gute Förderkonditionen führten zum Erfolg: Im Westmünsterland profitierten Bauwillige von den attraktiven Zinskonditionen für die Förderdarlehen und den Tilgungsnachlässen (sogenannte Geldgeschenke), die nicht zurückgezahlt werden müssen. Insgesamt wurden rund 47,3 Millionen Euro Fördergeld für 283 Wohneinheiten bewilligt. Das ist ein Plus von 198 Prozent bei den geförderten Wohneinheiten und eine Steigerung von 222 Prozent bei der Summe der Förderdarlehen.
Bürgerinnen und Bürger, die ein Eigenheim bauten oder kauften, erhielten im Jahr 2023 für insgesamt 41 Objekte rund 6,3 Millionen Euro Fördermittel.
Für die Errichtung von 179 barrierefreien Mietwohnungen erteilte der Kreis Borken Förderzusagen über rund 38,5 Millionen Euro. Weitere Förderdarlehen in Höhe von rund 800.000 Euro wurden für Ergänzungsdarlehen/-zuschüsse und Mieterstrommaßnahmen gewährt, die weiteren 42 Mietwohneinheiten zu Gute kamen. Die Vermieterinnen und Vermieter verpflichten sich durch diese Förderung dazu, dass die Miete nicht mehr als 6 Euro pro Quadratmeter beträgt (bis 6,20 Euro bei besonders gutem energetischem Standard) und die Wohnungen ausschließlich an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Den Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte mit niedrigem und mittleren Einkommen auf Antrag bei der Kreisverwaltung Borken beziehungsweise bei den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau.
Auch Modernisierungen wurden im vergangenen Jahr wieder bezuschusst: 21 ältere Wohneinheiten – Eigenheime und Mietwohnungen – wurden energetisch saniert und/oder barrierearm gestaltet. Diese Vorhaben wurden mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 1,7 Millionen Euro unterstützt.
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