Meldungsdatum: 06.03.2024
Münster (SMS) Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit am neuen Lärmaktionsplan mitzuwirken. Die bisher umgesetzten und neuen Maßnahmen für weniger Lärm im Straßenverkehr können bewertet und weitere Vorschläge eingereicht werden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist online einsehbar vom 7. März bis zum 7. April 2024 auf dem Beteiligungsportal NRW: beteiligung.nrw.de/portal/muenster/beteiligung/themen/1005345. Dort können Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen direkt eingeben.
Der Lärmaktionsplan kann auch nach terminlicher Vereinbarung im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in der York-Kaserne, Albersloher Weg 450 oder ab 7. März über die städtische Internetseite eingesehen werden: www.stadt-muenster.de/laermaktionsplan
Meinungen und Vorschläge können auch direkt vor Ort beim Grünflächenamt in der York-Kaserne abgegeben oder per E-Mail an laermaktionsplan@stadt-muenster.de gesendet werden.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Kommission einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Lärmbelastung der Bevölkerung zu minimieren. Dabei werden zunächst Lärmschwerpunkte ermittelt (Lärmkartierung), auf deren Grundlage und unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit anschließend Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Unter Umgebungslärm fällt in Münster der Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie der gewerbliche Lärm.
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