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Meldungsdatum: 08.03.2024

Ukraine-Flüchtlinge sollten an die Fahrzeug-Umschreibung denken

Ausländische Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen werden - Keine Ausnahmegenehmigung mehr

Ein ausländisches Fahrzeug muss auf ein deutsches Kennzeichen umgemeldet werden, wenn für das Fahrzeug ein „regelmäßiger Standort“ in Deutschland begründet wird. Spätestens ein Jahr nach Einreise in Deutschland ist das der Fall. Geregelt ist das in den Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung. Darauf macht die Abteilung Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse beim Kreis Soest aufmerksam.

Bund und Länder hatten sich aufgrund des Angriffskriegs auf eine besondere Zulassungsregel für ukrainische Fahrzeuge verständigt: In der Ukraine zugelassene Pkw konnten unter bestimmten Voraussetzungen über die Jahresfrist hinaus mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland fahren. Dazu benötigen die ukrainischen Besitzerinnen oder Besitzer eine Ausnahmegenehmigung der für ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde. Im Kreis Soest haben bisher 35 ukrainische Fahrzeughalterinnen und -halter eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Ab dem 1. April 2024 gelten für die ukrainischen Fahrzeuge die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt. Für ein Fahrzeug, das seit dem Grenzübertritt länger als ein Jahr am Verkehr in Deutschland teilnimmt, muss dann eine Ummeldung des ukrainischen Fahrzeugs auf eine deutsche Zulassung erfolgt sein. 

Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Führerscheine beim Kreis bittet darum, für die Ummeldung rechtzeitig vor dem 1. April einen Termin in den Zulassungsstellen Soest oder Lippstadt zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies online über die Not-Homepage des Kreises www.kreis-soest.de. Der Kreis empfiehlt, vorab eine E-Mail an zulassungen-soest@kreis-soest.de (Zulassungsstelle Soest) oder zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de (Zulassungsstelle Lippstadt) zu senden, um insbesondere Rückfragen zu erforderlichen Unterlagen vorab zu klären.

Für die Zulassung des Fahrzeugs sind möglicherweise besondere Gutachten erforderlich. Nur wenn für das ukrainische Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung besteht (bestätigt durch ein CoC-Papier, Certificate of Conformity des Herstellers), kann davon ausgegangen werden, dass die EU-Normen erfüllt werden und die Zulassung direkt erfolgen kann.

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Pressekontakt: Pressestelle, Birgit Kalle, Telefon 02921/302546


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Fahrzeug zulassen

©Judith Wedderwille/ Kreis Soest
Fahrzeug zulassen

Nach Beginn des Ukrainekrieges gab es zunächst Übergangsregelungen für ukrainische Fahrzeuge. Nach einem Jahr in Deutschland müssen diese nun auch hier zugelassen werden. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest


 

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