Nr. 68 Kreis Steinfurt, 08. März 2024
Kreis Steinfurt. Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn mögen für Balz und Brut vor allem unbearbeitete, landwirtschaftliche Flächen. Seit einigen Jahren werden Landwirtinnen und Landwirte, die zwischen dem 1. April und bis zur Ernte im Herbst (spätestens bis zum 1. Oktober) darauf verzichten, Teile ihrer Felder zu bestellen, belohnt. Sie erhalten Prämien vom Land. Auch in diesem Jahr sind sie aufgerufen, den bedrohten Feldvögel-Arten Inseln im Acker zu schaffen.
Das NRW-Umweltministerium fördert im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie durch einmalige Prämienzahlungen den Bestand dieser Vögel, deren Anzahl seit Jahren deutlich schrumpft. „Eine Ursache dafür sind die Vorbereitungen landwirtschaftlicher Flächen zur Einsaat, bei denen viele Gelege verloren gehen“, erklärt Esther Susewind, Biodiversitätsbeauftragte beim Amt für Planung, Naturschutz und Mobilität des Kreises Steinfurt.
Voraussetzung für eine Förderung: Es müssen mindestens drei Feldvogelbrutpaare beziehungsweise Reviere pro Feldvogelinsel nachgewiesen werden. Auf dem bewirtschafteten Restschlag gilt es, Nester zu markieren und vor Bearbeitungsverlusten zu bewahren. Die Ackerfläche muss eine Größe von mindestens 0,5 bis maximal 2 Hektar haben und 50 Meter entfernt zu störenden Strukturen liegen. Der Ausgleichsbeitrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird. So werden beispielsweise 1.308 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt. Den Nachweis für die Förderung können die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V. oder die untere Naturschutzbehörde erbringen.
Weitere Informationen gibt es bei der Biologischen Station Kreis Steinfurt e.V. (Telefon 0 54 82/ 9 29 10) oder der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt (Telefon 0 25 51/ 69 14 29).
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