Nr. 076 Kreis Steinfurt, 13. März 2024
Kreis Steinfurt. Am 1. September 2023 wurde im Kreis Steinfurt die Stufe 4 der Online-Zulassung i-Kfz (internetbasierte Kfz-Zulassung) eingeführt. Seitdem können Halterinnen und Halter ihre Fahrzeuge auch zuhause und unterwegs abmelden oder neu zulassen. Ein Besuch in der Zulassungsstelle des Kreises ist dafür nicht mehr zwingend notwendig. „Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet mit großen Schritten voran. Mit i-Kfz Stufe 4 gibt es nun seit einem halben Jahr auch für den Aufgabenbereich der Kfz-Zulassung ein digitales Angebot für die Bürgerinnen und Bürger, das inzwischen gut angenommen wird“, freut sich Kreisdirektor Peter Freitag, zuständiger Dezernent für das Straßenverkehrsamt.
Die Einführung von i-Kfz Stufe 4 brachte in der Anfangsphase einige Herausforderungen mit sich, weiß der zuständige IT-Projektleiter Maik Menger zu berichten: „Die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) war eine grundlegende Voraussetzung für den Start. Das wurde mit einer externen Prüfung durch sogenannte Auditoren getestet.“ Die IT der Kreisverwaltung wurde dabei auf technische und organisatorische Faktoren hin überprüft – mit positivem Ergebnis. „Es ist uns gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt gelungen, ein stabiles Online-Angebot vorzuhalten. Die Auditoren haben uns eine sehr gut aufgestellte IT-Umgebung attestiert, sodass die Online-Zulassung in Betrieb genommen werden konnte“, erklärt Menger.
Eine erste Bilanz nach sechs Monaten fällt positiv aus: Mit dem Ausbau auf i-Kfz Stufe 4 stieg die Zahl der internetbasierten Zulassungsvorgänge 2023 im Kreis Steinfurt kontinuierlich an. In der Kfz-Zulassungsstelle Steinfurt nahmen sie auf das gesamte Jahr 2023 gesehen einen Anteil von fünf Prozent aller Vorgänge ein.
Daniel Plogmaker, Leiter der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises, führt das auf die Zeitersparnis und die hohe Nutzerfreundlichkeit zurück: „Mit dem Ausbau auf i-Kfz Stufe 4 ist in bestimmten Fällen nun erstmals auch das sofortige Losfahren mit entsprechend vorhandenen Kfz-Kennzeichen möglich. Aber auch die internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeugs ist denkbar einfach. Eine Benutzerkennung ist in diesem Fall nicht notwendig, lediglich die Sicherheitscodes des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie die beiden Sicherheitscodes der NRW-Plaketten vom Nummernschild müssen online eingegeben und die fälligen Gebühren bezahlt werden.“
Neben der Abmeldung von Fahrzeugen können über i-Kfz Stufe 4 auch die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, die Umschreibung von Gebrauchtfahrzeugen, eine Wiederzulassung von abgemeldeten Fahrzeugen und Änderungen in den Fahrzeugpapieren nach Umzug oder Namensänderung beantragt werden.
Das Online-Angebot ist dabei unabhängig von den Öffnungszeiten oder Terminwartezeiten in der Behörde. Neben der optimierten Erreichbarkeit der Kfz-Zulassungsstelle sprechen auch geringere Zulassungsgebühren für die Nutzung von i-Kfz. „Die Gebühren, die vom Bundesgesetzgeber festgelegt werden, liegen teilweise erheblich unter den fälligen Gebühren beim Besuch der Zulassungsstelle vor Ort, womit ein zusätzlicher Anreiz zur Nutzung des Online-Angebotes geschaffen wurde“, so Markus Möllers, Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Kreis Steinfurt.
Nach dem gelungenen Start von i-Kfz Stufe 4 im Kreis Steinfurt erhoffen sich die Verantwortlichen des Straßenverkehrsamtes eine Fortsetzung dieser Entwicklung: „Die Digitalisierung schreitet voran. Wir sind zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger das digitale Angebot der Kfz-Zulassung künftig noch besser annehmen“, betont Markus Möllers.
Informationen zur Online-Zulassung i-Kfz sind auf der Internetseite der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/ikfz zusammengestellt. Auch viele weitere Verwaltungsleistungen können digital abgewickelt werden. Eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Online-Dienste ist unter www.kreis-steinfurt.de/onlinedienste aufgeführt.
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