Meldungsdatum: 15.03.2024
Das Ziel der Förderung ist es, den Radverkehr innerhalb der Stadt zu unterstützen und eine attraktive Alternative zum Auto zu schaffen. Durch den Ersatz von Autofahrten durch Radfahrten, insbesondere für Einkäufe oder Personentransporte, wird ein wichtiger lokaler Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Im Jahr 2023 konnten 13 E-Lastenfahrräder und 15 Fahrradanhänger mit Unterstützung der Stadt angeschafft werden. Nun soll die Förderung erneut Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, auf umweltfreundliche Mobilität umzusteigen.
Die Förderung beträgt für alle Antragstellenden 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer. Dabei gelten Höchstgrenzen von 1.400 Euro für E-Lastenfahrräder, 700 Euro für Lastenfahrräder ohne elektrische Unterstützung und 250 Euro für Fahrradanhänger. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung gibt es einen zusätzlichen Förderbonus. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Herten sowie gemeinnützige Vereine und Verbände, die ihren Sitz in Herten haben. Die geförderten Lastenfahrräder müssen werksneu und serienmäßig hergestellt sein, mit einer standardisierten Transportvorrichtung ausgestattet und bestimmte Mindestanforderungen an Transportvolumen oder Nutzlast erfüllen.
Alle Informationen und Unterlagen zur Förderung sind unter www.herten.de/lastenrad verfügbar.
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marco Baron, Telefon: 02366 303-408, m.baron@herten.de
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