Meldungsdatum: 13.03.2024
(pen) Die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises schlägt dem Kreistag im Vergleich zur Haushaltseinbringung im September für 2023 einen um 1,46 Punkte niedrigeren Hebesatz für die Kreisumlage vor. Vor gut sechs Monaten hatten Landrat Olaf Schade und Kämmerin Andrea Stöhr das Zahlenwerk noch mit 42,2 Prozent kalkuliert. In den Änderungslisten, die Grundlage für den Kreistagsbeschluss am Montag, 18. März, sein werden, nennt die Kreisverwaltung jetzt den Wert von 40,74 Prozent.
Für die kreisangehörigen Städte sind damit insgesamt 8,96 Millionen Euro weniger Überweisungen ins Schwelmer Kreishaus verbunden. Auf die einzelnen Städte verteilt sich diese Summe wie folgt Breckerfeld 184.617 Euro, Ennepetal 977.008, Gevelsberg 833.665, Hattingen 1,44 Millionen, Herdecke 532.616, Schwelm 840.578, Sprockhövel 551.608, Wetter 701.343 und Witten 2,9 Millionen Euro.
Möglich machen den Vorschlag auf der Zielgeraden des Beschlusses über den Etat für das laufende Jahr Veränderungen auf einer Vielzahl von Haushaltspositionen. Unter dem Strich bleibt eine Verbesserung des Ergebnisses zum Haushaltsplanentwurf aus September 2023 von annähernd 9 Millionen.
Die neue Vorlage zum Haushaltsplanentwurf 2024 nennt mehrere Verbesserungen in Millionenhöhe. Dazu zählen ein weniger an Zuschuss für die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr (4 Millionen), positive Veränderungen im Budget des Jobcenters EN (3,2 Millionen), sinkende Zahlungen an den Landschaftsverband Westfalen Lippe (1,3 Millionen) sowie geringere Personalkosten (1,2 Millionen). In der Summe ebenfalls siebenstellig sind Einsparungen und Kürzungen bei Energiekosten, dem IGA Projekt Ozean Route, dem Jobticket sowie bei Beschaffungen.
Als Verschlechterungen finden sich in der Vorlage unter anderem Neukalkulationen in den Bereichen Schülerbeförderung (240.000) und Zinsaufwand 180.000) sowie Instandhaltungen von Gebäuden (315.000) und Hilfe zur Pflege (250.000).
Landrat Olaf Schade wertet den nach unten korrigierten Vorschlag für den Hebesatz als Beleg dafür, dass der Kreis für die Städte ein berechenbarer Partner war, ist und bleiben wird. „Ein Blick in die Details der insgesamt 15-seitigen Änderungslisten dokumentiert unsere Bemühungen, auch im Interesse der Städte Ausgaben wo immer möglich und sinnvoll zu verringern und Einnahmen zu erzielen."
Gleichzeitig erinnert der Landrat aber auch an seinen Hinweis aus der Haushaltseinbringung im September: Berlin und Düsseldorf, Bund und Land seien gefordert, die Kommunen finanziell dauerhaft zu entlasten, für eine nachhaltige Finanzausstattung zu sorgen und für die Altschulden Lösungen zu finden. Andernfalls stehe die kommunale Handlungsfähigkeit auf dem Spiel.
Stichwort Kreisumlage
Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte um. Bemessungsgrundlage/Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die Steuerkraft - hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer - der kreisangehörigen Städte sowie die im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte. Veränderungen bei Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen verändern für die Städte die Abgaben an den Kreis.
Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes der Umlagegrundlagen neu festgesetzt. Sie wird in gleichen monatlichen Raten erhoben.
Ennepe-Ruhr-Kreis
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