Meldungsdatum: 13.03.2024
Das im Oktober angezeigte Bürgerbegehren, das auf eine Korrektur der Gremienentscheidung für eine Unterführung anstelle des heutigen Bahnübergangs Gliesmarode zielt, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Braunschweig unzulässig. Das hat das Gericht heute der Stadt Braunschweig mitgeteilt. In seiner Entscheidung bestätigte das Gericht im Eilverfahren damit den Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Braunschweig vom 12. Dezember 2023 und die dem Beschluss zugrundeliegende Rechtsauffassung.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die statt einer Unterführung den Erhalt des bestehenden Bahnübergangs mit verbesserten Schließzeiten erreichen wollen, hatten gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsausschusses Klage eingereicht sowie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Den Eilantrag lehnte das Gericht nun ab.
In seiner Begründung teilt das Gericht die Rechtsauffassung des Verwaltungsausschusses, dass das Bürgerbegehren nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz unzulässig ist. Die Neugestaltung des Bahnübergangs ist eine Thematik, die aufgrund ihrer Komplexität im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden ist. Bürgerbegehren zu solchen Sachverhalten sind laut Gesetz ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht schließt sich damit – wie die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage – der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur inhaltsgleichen Ausschlussregelung in Nordrhein-Westfalen an.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden. Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Pressemitteilung vom 13. Dezember 2023 (Anlage).
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