Meldungsdatum: 15.03.2024
Die Stadtverwaltung hat den Brandschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplan der Landeshauptstadt Magdeburg fortgeschrieben. Dieser soll als Leitlinie zur Entwicklung der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes bis zum Jahr 2040 fungieren. Brandschutz- und Katastrophenschutzbedarfspläne sind die Grundlage für die Aufstellung von leistungsfähigen Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hatte zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Datengrundlage für eine angepasste Bedarfsplanung liefert soll. Die Ergebnisse wurden als Beschlussvorlage aufbereitet. Der Stadtrat entscheidet abschließend am 2. Mai über den bearbeiteten Brandschutz- und Katastrophenschutzplan.
Die bisherigen Grundlagen der Brandschutz- und Katastrophenbedarfsplanung basieren auf einem Konzept aus dem Jahr 1994, welches kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst wurde. Es beruht auf veralteten Prognosen zur Stadt- und Bevölkerungsentwicklung, die unter anderem von einer sinkenden Bevölkerungszahl mit weniger als 200.000 Menschen im Jahr 2020 ausgingen.
Aufgrund der geänderten Prognosen wurde für die Landeshauptstadt Magdeburg ein Gutachten durch eine Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz erstellt, welches die Grundlage der neuen Bedarfsplanungen bildet und nun dem Stadtrat vorgelegt werden soll.
Im Rahmen der Erstellung wurden unter anderem die Bevölkerungsstruktur, die Flächennutzung, Sonderobjekte, das aktuelle Einsatzaufkommen, besondere Gefahren wie Hochwasser, Starkregen und Sturm sowie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und der Katastrophenschutzeinheiten betrachtet.
Das Gutachten beinhaltet die Umsetzung eines Personal- und Funktionskonzeptes im zuständigen Amt und bei der Berufsfeuerwehr, unterstreicht aber gleichzeitig die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz als unerlässliche Säule in der Gefahrenabwehr. Als langfristige Handlungsgrundlage sind Vorschläge zu notwendigen Investitionen im baulichen und technischen Bereich enthalten.
Zur Beurteilung wurden bemessungsrelevante Schadensszenarien herangezogen. Auf deren Grundlage wurden der zur Gefahrenabwehr erforderliche Kräftebedarf und die erforderlichen Ausstattungsmerkmale abgeleitet. Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr, im Zusammenspiel von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, wurde auf Basis der Qualitätskriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke, Erreichungsgrad und Einsatzmittel untersucht, um ein möglichst gleiches Schutzniveau in der ganzen Stadt im Hinblick auf das spezifische Risiko einzelner Stadtteile zu erreichen.
Stadtplanerische Entwicklungen wie die geplante Ansiedlung von Intel, vorgesehene Wohnbebauungen auf dem früheren RAW-Gelände und den ehemaligen Fahlberg- List-Flächen, eine mögliche südliche Elbquerung oder interkommunale Zusammenarbeiten zur Gefahrenabwehr mit benachbarten Kommunen sind noch nicht Bestandteil der vorliegenden Risikobetrachtung.
Der vorliegende Bedarfsplan ist als Leitlinie zur weiteren Entwicklung der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes in den kommenden Jahren im Magdeburg vorgesehen. Damit der aktuellen, dynamischen Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg Rechnung getragen werden kann, wird eine engmaschige Fortschreibung des Bedarfsplanes für die nächsten Jahre durch die Gutachter empfohlen.
Für den Bereich des Rettungsdienstes erfolgte eine ähnliche Betrachtung. Die Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
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