Meldungsdatum: 19.03.2024
Betroffen von der Sperrung ist circa die Hälfte der Fläche anliegend zum Busbahnhof. Der hintere Teil ist weiterhin begehbar. Zu den vorbereitende Tätigkeiten gehört unter anderem die Entfernung der Spielgeräte. Die eigentliche Überprüfung des Blindgängerverdachtspunktes erfolgt dann ab dem 02. April. Ein Stromnetzbetreiber beantragte im Rahmen seiner Baumaßnahmen eine Luftbildauswertung. Hierbei wurde der Blindgängerverdachtspunkt festgestellt. Die Stadt Haltern am See informiert auf ihren Kanälen über weitere Maßnahmen.
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