Meldungsdatum: 21.03.2024

Ostern 2024 in Unna: 33 Osterfeuer brennen in der Kreisstadt

Im Stadtgebiet der Kreisstadt Unna werden in diesem Jahr insgesamt 33 Osterfeuer lodern. Seit vielen Jahren bemüht sich die Kreisstadt Unna aus ökologischen Gründen darum, die Zahl der Osterfeuer möglichst gering zu halten. Maßnahmen wie z.B. der Zusammenschluss mehrerer Vereine oder Interessengruppen zu einer größeren Veranstaltung haben sich dabei als praktikabel erwiesen. Die Zusammenlegung von Osterfeuern ist ein erfreulicher Interessenausgleich zwischen ökologischen Belangen und der traditionellen Brauchtumspflege, den die Kreisstadt Unna auch weiterhin anwenden möchte. Für das entgegengebrachte Verständnis bedankt sich das Ordnungsamt ausdrücklich.

Hinweise und Tipps:

Damit die Osterfeuer auch in diesem Jahr den Bestimmungen des Tierschutzes, des Abfallrechts und der Luftreinhaltung entsprechen, gibt das Ordnungsamt folgende Hinweise und Tipps:

GEFAHREN VERMEIDEN! Das Osterfeuer darf nur bei ausreichendem Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Wegen oder Anpflanzungen entzündet werden. Das Abbrennen ist auf die Abendstunden am Karsamstag und Ostersonntag beschränkt. In einem breiten Ring um das Feuer herum dürfen sich keine brennbaren Materialien befinden. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen vollständig erloschen sein.

TIERSCHUTZ BEACHTEN! In den frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuern nisten oft Vögel, Kleinsäuger oder Insekten. Damit diese nicht qualvoll ersticken, ist das Material am Brenntag unbedingt umzuschichten, damit sich Kleintiere in Sicherheit bringen können.

KEINE ABFÄLLE VERBRENNEN! Es versteht sich von selbst, dass ein Osterfeuer nicht zur Entsorgung von Abfällen oder Materialien wie Sperrholz, Hausmüll, Papier, Kunststoffen, Reifen oder behandeltem Holz missbraucht werden darf. Sinnvolle Alternativen der Entsorgung und Kompostierung sind im Abfallkalender der Stadtbetriebe Unna zu finden.

LUFTBELASTUNG VERHINDERN! Verbrannt werden darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, um übelriechenden und schädlichen Qualm zu vermeiden. Das „Anfeuern“ mit Benzin oder ähnlichen Substanzen ist nicht zulässig. Bei aufkommendem Wind sind Schutzmaßnahmen bis hin zum Löschen des Feuers zu ergreifen.

Wenn sich alle Beteiligten an diese Regeln und weitere detaillierte Hinweise, die die Veranstalter bekommen haben, halten, werden die Osterfeuer in Unna sicher wieder ein eindrucksvolles und geselliges Erlebnis.

Das Ordnungsamt weist zudem darauf hin, dass die Nichtbeachtung der Hinweise und Auflagen, die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet Unna festgelegt sind, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Die Einhaltung dieser Hinweise und Auflagen wird das Ordnungsamt am Karsamstag und Ostersonntag stichprobenartig überprüfen.

Hier eine Auflistung der größeren, von Vereinen und Interessengemeinschaften angemeldeten Osterfeuer in Unna (Veranstalter, Abbrennplatz, Uhrzeit):

 

Samstag, 30. März 2024:

 

Sonntag, 31. März 2024: