Meldungsdatum: 20.03.2024

Prioreier Straße: Fahrverbot für Motorräder bleibt bestehen

(pen) Erfolg für die Kreisverwaltung in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg: Die Prioreier Straße (L 701) auf Breckerfelder Stadtgebiet bleibt von freitags 12 Uhr bis sonntags 24 Uhr sowie an Feiertagen für Motorräder gesperrt. Das Gericht bewertete den Antrag eines Lüneners, die entsprechenden Verbotsschilder noch vor der Entscheidung in einem Hauptverfahren wieder abzubauen, als unbegründet. Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Ein Termin für das Hauptverfahren ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung und der Entscheidung des Gerichts von Montag dieser Woche: Auf dem 2022 für Motorräder wieder freigegebenen Straßenabschnitt war es bis zum Sommer 2023 zu neun Unfällen mit Motorrädern gekommen, drei Personen wurden schwer, vier leicht verletzt.

 

Da sich nahezu alle Unfälle an Wochenenden und Feiertagen ereignet hatten, hatte sich der Ennepe-Ruhr-Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde für die zeitlich befristete und wöchentliche wiederkehrende Sperrung der Straße für Motorräder entschieden.

 

Michael Schäfer, Fachbereichsleiter Ordnung und Straßenverkehr der Kreisverwaltung, hatte sich beim Aufstellen der Schilder Mitte November angesichts denkbarer Klagen optimistisch gezeigt. „Die Unfälle und ihre Folgen werden die Gerichte wohl dazu bewegen, unserer Einschätzung zu folgen und das zeitweise Fahrverbot als ´angemessen´ zu bewerten.“

 

Genauso kam es jetzt. Im Urteil ist zu lesen: „Bei der gebotenen summarischen Prüfung überwiegt das öffentliche Vollziehungsinteresse. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist offensichtlich rechtmäßig, deren Umsetzung durch die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen nicht rückgängig zu machen ist. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht überschritten und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht."

 

Nicht gelten lässt das Gericht zudem die Argumentation des Antragstellers, die zeitweise Sperre sei unverhältnismäßig, weil versäumt worden sei, die Strecke ausreichend auszubauen und beispielsweise Unterfahrschutz an Leitplanken, Aufpralldämpfer oder Rüttelstreifen zu installieren. Dies sei nicht Gegenstand der gerichtlichen Ermessensüberprüfung.

 

Für Schäfer bestätigt die Entscheidung die bisherige Vorgehensweise der Kreisverwaltung. Gleichzeitig betont er mit Blick auf die nahende Motorradsaison: „Wir werden das Unfallgeschehen weiter beobachten und darauf, wenn notwendig und mit Blick auf die von den Gesetzen geforderte Verhältnismäßigkeit möglich, erneut reagieren.“

 

Stichwort Streckenverlauf

 

Auch damit hat sich das Gericht beschäftigt. Im Urteil heißt es dazu: Es handelt sich um eine landschaftlich reizvolle Landesstraße, die durchgehenden Verkehrsverbindungen dient. Sie weist hinter der Einmündung des Ostrings in Breckerfeld in Fahrtrichtung Hagen auf einer Länge von etwa 2 km mehr als 15 kurz aufeinander folgende Kurven, teilweise mit relativ engem Radius auf. Kurz vor der Einmündung in die Straße Schlassenloch befinden sich zwei Kurven von jeweils etwa 180 Grad (S-Kurve). Der Höhenunterschied zwischen der Einmündung der Straße Ostring und der Einmündung der Straße Schlassenloch beträgt rund 90 m.“