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Meldungsdatum: 21.03.2024

Vortrag: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Dienstag, 9. April 2024, 19.30 – 21.00 Uhr, Gesamtschule Gescher, Borkener Damm 46-48, Gescher

Vorsorgevollmachten in der Form von Generalvollmachten sind vielen Menschen bekannt. Sie sind für Zeiten bestimmt, in denen ein Vollmachtgeber keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Doch nur wenige wissen: Als Vorsorgeinstrumente können sie auch über den Tod hinaus erteilt werden und sind weiterhin wirksam, wenn der Vollmachtgeber verstorben ist. Der / die Bevollmächtigte, ob enger Nachkomme oder anderweitig Vertraute, bleibt somit im Sinne der / des Verstorbenen handlungsfähig. Bedeutend ist dies vor allem bei Immobiliengeschäften oder Bankangelegenheiten. Hierüber und zu den Gesetzesänderungen zum 01.01.2023 wird vorgetragen.

Patientenverfügungen dienen als Instrument der Selbstbestimmung. Damit dieser Anspruch eingelöst werden kann, bedarf es einer guten Informationsgrundlage, wozu dieser Vortrag beitragen möchte.

Die Veranstaltung mit Gudula Kruse findet am Dienstag, 9. April 2024, von 19.30 – 21.00 Uhr, in der Gesamtschule Gescher, Borkener Damm 46-48, in Gescher statt.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle der VHS Borken und in den Bürgerbüros in Gescher, Velen, Heiden, Raesfeld und Reken möglich sowie unter www.vhs.borken.de. Für individuelle Fragen und Hilfestellungen steht Ihnen das Sekretariat der VHS telefonisch unter 02861/939 238 gern zur Verfügung.

Pressekontakt: Volkshochschule Borken, Tel. 02861 / 939 - 238


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

VHS Testament

Bild von Anna auf Pixabay
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