Meldungsdatum: 24.03.2024
Die Anordnung von Tempo 30 erfolgt gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie steht nicht im Zusammenhang mit den Fahrrad-Piktogrammketten, die seit einiger Zeit auf der Karolingerstraße auf der Fahrbahn aufgebracht sind.
Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung ist eine Anordnung von Tempo 30 auf sogenannten "Vorrangstraßen" wie der Karolingerstraße unter bestimmten Bedingungen zulässig. Eine dieser Bedingungen ist, dass Kindergärten sowie Senioren- und Pflegeheime direkt an der betreffenden Straße liegen. In diesem Fall trifft beides auf die Karolingerstraße zu, wo sich die Kita „Wirbelwind“ und die Einrichtung „Guter Hirte“ im Streckenabschnitt zwischen Thüringerstraße und Salierstraße befinden. Die Anordnung von Tempo 30 ist auf den unmittelbaren Nahbereich und die typischen Öffnungs- bzw. Besuchszeiten dieser beiden Einrichtungen angepasst.
Die Einführung von Tempo 30 auf der Karolingerstraße trägt somit zur Sicherheit besonders der ganz jungen und älteren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 953-1289, E-Mail: karsten.tersteegen@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Bocholt - Fahrradfreundliche Stadt im Münsterland" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.