Meldungsdatum: 22.03.2024
Ostern steht vor der Tür und somit auch die Osterfeuer. Nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ist es grundsätzlich verboten, Gegenstände im Freien zu verbrennen. Brauchtumsfeuer wie die Osterfeuer können jedoch von diesem Verbot ausgenommen werden. Auch in diesem Jahr organisieren und verantworten Vereine oder ähnliche Gruppen einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen der Kreisstadt Borken. Am Sonntag, 31. März 2024, finden hier die Brauchtumsfeuer statt:
Burlo:
Gemen:
Hoxfeld/Westenborken:
Marbeck:
Rhedebrügge:
Weseke:
Die Stadt Borken weist darauf hin, dass private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende nicht zulässig sind.
Stadt Borken
Fachabteilung Kommunikation
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