Meldungsdatum: 28.03.2024
Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im März 2024 erneut leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. „Nach dem Anstieg in den Wintermonaten hat die für die Saison typische Frühjahrsbelebung in diesem Jahr bereits im Februar begonnen und setzt sich im März fort“, freut sich der Landrat. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat März 2024 insgesamt 6.317 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Februar 2024 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 72 Personen gesunken, im Vergleich zum März 2023 hat sich die Zahl um 432 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat gesunken und liegt aktuell bei 2,8 Prozent.
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist hingegen leicht angestiegen: Sie liegt im März 2024 bei 11.582 Personen (+ 10 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im März 16.440 Personen (+ 22 gegenüber dem Vormonat) in 8.344 Bedarfsgemeinschaften (+ 31 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen deutlich gestiegen: So gab es im März 2023 noch 359 Bedarfsgemeinschaften und sogar 527 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428
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