Meldungsdatum: 26.03.2024

Kreisstadt Unna veröffentlicht Kostenschätzung für mögliches Bürgerbegehren für den Neubau einer Eissporthalle

Die für ein Bürgerbegehren erforderliche Kostenschätzung, was ein Neubau einer Eissporthalle auf dem Gelände der ehemaligen Eissporthalle kosten würde, ist jetzt auf der Homepage der Kreisstadt Unna einsehbar. Die drei Initiatoren, die im August 2023 angekündigt hatten, ein Bürgerbegehren für den Neubau einer Eissporthalle am Standort der abgerissenen Halle in Königsborn starten zu wollen, ist diese Kostenschätzung bereits wie angekündigt vor den Osterferien durch die Kreisstadt Unna zugeschickt worden.

Wenn der sogenannte Vorprüfungsantrag eingegangen ist, kann der Rat der Kreisstadt Unna prüfen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Die Kostenschätzung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Bürgerbegehrens. Damit alle Bürgerinnen und Bürger auf der Basis genauer und belastbarer Kosten entscheiden können, muss diese Kosteneinschätzung entsprechend fundiert sein.

Mindestens 14 Millionen Euro für Neubau

Diese Kostenschätzung wurde in den vergangenen Monaten durch das Immobilienmanagement der Kreisstadt Unna erstellt und liegt nun vor – unabhängig davon, dass die Initiatoren öffentlich angekündigt hatten, von dem Bürgerbegehren zurückzutreten. Die Kostenschätzung kommt auf eine Summe von mindestens 14 Millionen Euro, die ein Neubau einer Eissporthalle, in dem Ausmaß, wie ihn die Initiatoren angekündigt haben, an dem Alt-Standort kosten würde. Hinzu kämen noch jährliche, laufende Betriebskosten einer solchen Eissporthalle (inklusive Abschreibungen), die nicht Teil des angekündigten Bürgerbegehrens sind und somit auch nicht im Rahmen der Kostenschätzung ermittelt wurden.

Details sind in der Kostenschätzung im Anhang nachzulesen.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Kostenschätzung Eishalle laut Bürgerbegehren

©  Kreisstadt Unna
Kostenschätzung Eishalle laut Bürgerbegehren