Meldungsdatum: 28.03.2024
Von den Einsparungen im Bundeshaushalt ist auch das Elterngeld betroffen. Für Geburten ab dem 1. April 2024 stehen zwei Änderungen an: Zum einen wird die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende gesenkt – und zwar auf den gleichen Betrag. Anspruch haben Eltern bis einem zu versteuernden Jahreseinkommen von gemeinsam insgesamt 200.000 Euro – bislang galt für Paare eine Einkommensgrenze von 300.0000 Euro. Ein Jahr später, ab dem 1. April 2025, sinkt die Grenze dann auf ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro. Zum anderen dürfen Eltern nur noch einen Monat und nur während des ersten Lebensjahres zeitgleich Basiselterngeld beziehen. Ausnahmen von der neuen Einschränkung gelten bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei (Geschwister-)Kindern mit Behinderung. Bislang konnten Eltern bis zu 14 Basiselterngeldmonate für die Betreuung ihres Neugeborenen weitestgehend frei einteilen.
„Diese Änderung löst einen hohen Beratungsbedarf aus“, sagt Klaus Löchteken, Leiter der Stabs- und Elterngeldstelle des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken. Häufig planen Eltern, die Versorgung ihres Kindes gerade für die ersten beiden Lebensmonate gemeinsam zu übernehmen. Der entstehende Einkommensverlust hat bislang durch das Basiselterngeld überbrückt werden können. Da Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, nach wie vor als Basiselterngeldmonate der Mutter gelten, unterbindet der Gesetzgeber nunmehr im Regelfall, dass Väter sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensmonat Basiselterngeld beziehen können. Als alternative Gestaltungsformen kommen der zusätzliche Einsatz von Urlaubstagen oder die Inanspruchnahme von Elterngeldplusmonaten in Betracht. Bei dieser Variante sei der gleichzeitige Bezug nicht eingeschränkt, erklärt Klaus Löchteken.
Vaterschaftsurlaub:
Die für das Jahr 2024 angekündigte Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ist bislang noch nicht vollzogen worden. Diese sieht für alle europäischen Mitgliedsstaaten einen zusätzlichen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen vor. Laut aktuellem Stand des Bundesfamilienministeriums befinde sich der Gesetzentwurf zur sogenannten Familienstartzeit in der Ressortabstimmung.
Jahresstatistik 2023:
Das Elterngeld erfreut sich weiterhin im Kreis Borken großer Beliebtheit, wenngleich erstmals rückläufige Zahlen zu konstatieren sind. Im Jahr 2023 hat die Elterngeldstelle 38,3 Millionen Euro an die Empfängerinnen und Empfänger ausgezahlt. Der Betrag fiel damit 0,8 Mio. Euro niedriger aus als im Jahr 2022. Insgesamt 5.322 Elternteile haben im vergangenen Jahr diese Leistung für die erste Familienphase beantragt. Das seien 588 Anträge weniger als in 2022. Ein Rückgang, der im Wesentlichen auf die rückläufigen Geburtenzahlen im Kreis Borken zurückzuführen ist, erläutert Klaus Löchteken.
Der Anteil der Väter im Elterngeldbezug lag bei 33 Prozent und stieg somit leicht im Vergleich zu 2022 an. Vor zehn Jahren lag dieser Wert noch bei 22 Prozent. Rund 85 Prozent aller Bewilligungen erfolgten über eine Bezugsdauer von zwei Monaten.
Das durchschnittliche ausgezahlte Elterngeld betrug im zurückliegenden Jahr monatlich 786 Euro je Elternteil – die durchschnittliche Bewilligungsdauer lag bei rund zehn Monaten je Elternteil.
Zum Hintergrund:
Im Bereich Elterngeld ist der Kreis Borken für alle 17 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig. Das Basiselterngeld ersetzt grundsätzlich 65 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich erzielt hat. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, die Obergrenze bei 1.800 Euro. Bis zu 14 Monate lang kann Elterngeld gezahlt werden, wenn auch der zweite Partner mindestens zwei Monate zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert.
In der Variante ElterngeldPlus beträgt die Höhe maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das ohne Einkommen im Bezugszeitraum zustehen würde. Anstatt einen Monat Basiselterngeld können zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden.
Online-Antrag:
Der Online-Antrag zum Elterngeld kann auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/elterngeld aufgerufen werden. Über Plausibilitätsprüfungen werden die Antragstellenden durch den Antrag geführt. Eingaben können zwischengespeichert und Belege unkompliziert hochgeladen werden.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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