Meldungsdatum: 03.04.2024
Folgende Straßen sind betroffen:
Drei Ausnahmen gibt es für diese betroffenen Straßen:
In sämtlichen Arbeitsbereichen gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Teilweise können Halteverbote ausgeschildert sein. Für Fragen steht Dirk Iser von der Stadt Herten gerne telefonisch unter der Nummer 02366 303-634 oder per E-Mail an d.iser@herten.de zur Verfügung.
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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