Meldungsdatum: 05.04.2024

Neue Schiedsperson für Schiedsstelle 1

Amtsantritt erfolgte zum Monatsbeginn

Die Magdeburgerin Karin Helka hat mit Beginn dieses Monats die Aufgabe der Schiedsfrau für die Schiedsstelle 1 übernommen. Sie wurde für die Amtsperiode 2024 bis 2029 als neue Schiedsperson vom Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht Magdeburg für dieses Amt verpflichtet. Als Schiedsmann für die Schiedsstelle 3 wurde Volker Henneicke bis zum Jahr 2029 wiedergewählt.

 

Die Schiedsstelle 1 ist für die Stadtgebiete Barleber See, Rothensee, Industriehafen, Kannenstieg, Neustädter Feld, Alte Neustadt, Neue Neustadt, Gewerbegebiet Nord, Sülzegrund, Großer Silberberg, Neustädter See und Herrenkrug zuständig. Der Bereich der Schiedsstelle 3 umfasst die Stadtteile Stadtfeld Ost, Stadtfeld West und Nordwest.

 

Aus dem Amt der Schiedsstelle 1 sind Claudia Wolf und Martin Lehwald ausgeschieden. Die Landeshauptstadt bedankt sich herzlich für ihr ehrenamtliches Engagement in den vergangenen Jahren.

 

Die örtlichen Schiedspersonen sind außergerichtlich beratend und schlichtend für die Bürgerinnen und Bürger tätig. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Justiz und arbeiten ehrenamtlich und unparteiisch. In Magdeburg gibt es derzeit 5 Schiedsstellen, die im vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren tätig werden. Aufgaben sind die Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Zahlungsansprüche, zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, oder die Wahrung nachbarrechtlicher Belange.

 

In Strafsachen besitzt die Schiedsstelle eine doppelte Funktion: Zum einen nimmt sie die Aufgabe einer Vergleichsbehörde wahr, zum anderen wird sie zusätzlich bei geringfügig anzusehenden Vergehen tätig, die die Staatsanwaltschaft ihr im Rahmen einer Verweisung übergibt. Geschlichtet werden können unter anderem Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzung, Sachbeschädigungen oder Hausfriedensbruch. Kann eine Verhandlung vor der Schiedsstelle nicht geschlichtet werden, wird der Antrag der Person bei der Staatsanwaltschaft aufgenommen.

 

Weitere Informationen zu den Schiedsstellen sowie die Kontaktdaten sind unter www.magdeburg.de/schiedsstellen verfügbar.