Meldungsdatum: 11.04.2024
Der jetzt veröffentlichte und dem Rat zugeleitete Entwurf des Jahresabschlusses der Kreisstadt Unna weist mit einem bilanziellen Überschuss von rund 19,64 Millionen Euro auch für das Jahr 2023 ein hervorragendes Ergebnis aus. Dieses Ergebnis wiederum hat positive Auswirkungen auf die zukünftige Höhe des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer. Bürgermeister Dirk Wigant und Stadtkämmerer Michael Strecker sprechen den Mitarbeitenden der Kämmerei und allen im Haus Beschäftigten, die die zur Aufgabenerfüllung bereitgestellten Mittel sparsam eingesetzt haben, ihren ausdrücklichen Dank aus.
Einen großen Anteil an dem Überschuss hat auch das vor dem Hintergrund der bestehenden finanziellen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine nicht zu erwartende Rekordergebnis in Höhe von rund 50 Millionen Euro bei der Gewerbesteuer. Nicht zu vergessen sei aber, dass dieses Ergebnis zu einem sehr großen Teil aus Nachzahlungen aus Vorjahren bis 2021 resultiere, erklärt Michael Strecker. Vor dem Hintergrund der aktuellen konjunkturellen Datenlage werde dieses Ergebnis voraussichtlich nur sehr schwer zu wiederholen sein. Daneben hat die Kreisstadt Unna die gesetzlichen Möglichkeiten der sogenannten „Ukraine-Isolierung“ in einem Umfang von nur rund 4,3 Millionen Euro für eine weitergehende Ergebnisverbesserung genutzt.
Der hervorragende Jahresabschluss 2023 hat positive Auswirkungen auf den erst kürzlich veröffentlichten Haushalt für 2024 und 2025. Michael Strecker erläutert, dass die Kreisstadt Unna zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit bereits einen Überschuss in Höhe von 10 Millionen Euro vorausgesetzt habe. „Aber die weitere Verbesserung um 10 Millionen Euro versetzt uns nun in die Lage, die ab dem Jahr 2025 vorgesehene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 25 v.H. auf dann 570 v.H. abzusenken“, so Strecker. Bürgermeister Dirk Wigant betont: „Ich freue mich ganz besonders, dass die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes damit um mindestens 25 Prozentpunkte geringer ausfallen kann.“ Denn in Bezug auf die vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes könnten sich im Laufe des Jahres noch weitere Möglichkeiten ergeben. „Das Land hat angekündigt, die Kommunale Haushaltsverordnung zu reformieren. Daraus sollen sich finanzielle Entlastungen der kommunalen Haushalte ergeben, die wir ebenfalls so weit wie möglich positiv in Richtung des Gewerbesteuerhebesatzes lenken wollen“, so Michael Strecker.
Noch immer unklar seien die Absichten des Landes NRW mit dem Umgang der mittlerweile unstreitigen und in ihren Ausmaßen durchaus erheblichen Belastungsverschiebung zwischen gewerblich genutzten Grundstücken und Wohngrundstücken im Zuge der Grundsteuerreform. „Die Kommunen lehnen dabei die von der Landesregierung als Lösung für die kommende Wertverschiebung vorgesehene Differenzierung der Grundsteuer-B-Hebesätze ab. Die Kommunen sprechen sich im Gegensatz dazu für eine Messzahlanpassung auf staatlicher Ebene zum 1. Januar 2026 aus, wenn eine Messzahlanpassung zum kommenden Jahreswechsel nicht mehr möglich ist“, erklärt der Unnaer Stadtkämmerer.
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