Meldungsdatum: 11.04.2024
Radfahrenden steht die Entscheidung frei, ob sie lieber auf dem Geh- und Radweg oder auf der Fahrbahn fahren wollen. Dieser Umstand ist nicht immer allen Autofahrinnen und Autofahrern bewusst. Ein neuer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen lässt zu, dass genau an solchen Stellen Bodenpiktogramme auf Fahrbahnen hergestellt werden dürfen. Davon hat die Stadt Haltern am See nun in Absprache mit der Bezirksregierung Münster als höhere Verkehrsbehörde für den Nordwall Gebrauch gemacht. Zwischen den Piktogrammen liegt ein Abstand von je etwa 50 Metern. Sie sind am rechten Fahrbahnrand angebracht. Wenn es sich um Fahrradstraßen handelt - wie zum Beispiel in Haltern am See an der Holtwicker Straße und der Koeppstraße, dann sind die Piktogramme in der Fahrbahnmitte zu finden.
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