Meldungsdatum: 18.04.2024
Arnsberg. Die neue Reitsaison hat begonnen. Damit draußen unterwegs alles sicher läuft (und reitet), möchte das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg über die aktuellen Regeln informieren:
Reiten ist mit einigen Ausnahmen in der „freien Landschaft“ erlaubt: auf allen öffentlichen und privaten Straßen und Wegen, die für den Verkehr bestimmt sind. Dazu zählen außerdem alle Gebiete außerhalb von Wäldern, Städten und Dörfern.
Nicht erlaubt ist das Reiten
Geritten werden darf innerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Landstraße, hier unterliegen Reiter und Ross der Straßenverkehrsordnung: Das Reiten auf der Straße ist vorgeschrieben. Existiert rechts von der Fahrbahn eine durchgezogene Linie mit ausreichend Platz daneben, muss rechts von dieser Linie geritten werden.
Hinterlassenschaften sind zu beseitigen
Ob Innerorts oder in der Landschaft: In jedem Fall sind Hinterlassenschaften der Pferde zu beseitigen. Mit Pferdeäpfeln verschmutzte Straßen und Wege sind nicht nur ein großes Ärgernis für andere, sondern können auch den Verkehr erheblich gefährden, da sie zur Rutschgefahr für zum Beispiel Radfahrende und Autofahrende werden können. Wer solche Hinterlassenschaften nicht entfernt, dem droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Wer draußen reitet, muss außerdem eine gelbe Kennzeichentafel mit der aktuellen Reiterplakette gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anbringen. Weitere Informationen gibt es beim Hochsauerlandkreis unter dem Link:
Kontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de, Tel. 02932 / 201 1316
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