Meldungsdatum: 18.04.2024

Noch immer Bewerbungen für den neuen Beirat für Integration und Migration erwünscht

Bewerbungsfrist endet am 24. April

Am 9. Juni finden die Kommunalwahlen statt, durch die auch ein neuer Magdeburger Stadtrat gewählt wird. Der Magdeburger Beirat für Integration und Migration (Integrationsbeirat) wird vom Stadtrat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt und ist somit nach der Kommunalwahl neu zu bestellen Die Bewerbungsfrist endet am 24. April. Oberbürgermeisterin Simone Borris ruft daher alle Magdeburgerinnen und Magdeburger mit Migrationshintergrund auf, sich für die Mitgliedschaft im Integrationsbeirat zu bewerben.

 

Bewerben können sich Migrantinnen und Migranten, die das 18. Lebensjahr vollendet,

seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen ihren ersten oder einzigen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg haben und selbst zugewandert sind. Ungeeignet und ausgeschlossen von der Teilnahme an den Bewerbungen ist, wer einer in Deutschland verbotenen Vereinigung angehört oder eine solche unterstützt.

 

Die Formblätter für die Bewerbung sind im Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit im Zimmer 208; am Infopoint der Ausländerbehörde in der Lübecker Straße 53-63 (Neustädter Höfe/Haus 1) oder beim Sozial- und Wohnungsamt in der Georg-Kaiser-Straße 3 erhältlich. Online können die Dokumente unter Neubestellung des Beirates 2024 - 2029 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de abgerufen werden.

 

Bewerbungen sind an den Koordinator für Integration und Zuwanderung im Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit unter der Anschrift Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg zu richten. Für weitere Informationen oder Rückfragen zum Bestellungsverfahren ist der Koordinator unter der Telefonnummer +49 391 540 6629 oder per E-Mail an Abdoul.Coulibaly@stadt.magdeburg.de erreichbar.

 

Zur Unterstützung des gesamten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens wird eine Kommission von der Oberbürgermeisterin eingesetzt, welche die Bewerbungen nach Kriterien der persönlichen Eignung für die Mitgliedschaft im Integrationsbeirat formell und inhaltlich prüft. Anschließend schlägt die Kommission dem neugewählten Stadtrat eine Auswahl von geeigneten Kandidierenden vor.

 

„Das Gelingen der Integration in der Landeshauptstadt Magdeburg hängt wesentlich davon ab, wie stark sich die Migrantinnen und Migranten mit ihrem Umfeld, in dem sie wohnen, leben und arbeiten, identifizieren. Durch Ihr Interesse an der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe und an der Mitgestaltung der Integration gepaart mit der Erfahrung bzw. dem Willen zum Freiwilligenengagement im Bereich der Integration und Migration, die Sie mitbringen, erfüllen Sie bereits wichtige Kriterien für die erfolgreiche Bewerbung um die Mitgliedschaft im Beirat für Integration und Migration“, so Dr. Ingo Gottschalk, Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit, in dessen Dezernat die Neubestellung des Beirates für Integration und Migration koordiniert wird.

 

Getreu dem städtischen Motto zur Integrationspolitik „Zusammen leben – Zusammen halten – Integration gestalten“ ermuntert der Beigeordnete die Migrantinnen und Migranten zur regen Bewerbung. Damit soll die chancengleiche Partizipation an der Interessenvertretung und der Gestaltung der gelingenden Integration in Magdeburg auch in Zukunft sichergestellt werden.

 

Aufgaben des Integrationsbeirats

 

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die regelmäßigen Sprechstunden im Alten Rathaus, jährliche Berichterstattung zur Tätigkeit des Beirates oder die aktive Zusammenarbeit mit allen Institutionen, Fachämtern, Gremien der Stadt und Initiativen der Integrationsarbeit. Außerdem berät und unterstützt er die Magdeburger Migrantenorganisationen und leistet Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Verständigung und des Zusammenlebens von Einheimischen und Migrantinnen und Migranten.

 

Hintergrund zum Beirat

 

Mit der Weiterentwicklung des Ausländerbeirates, der 1996 zum ersten Mal von Ausländerinnen und Ausländern gewählt wurde, zum Beirat für Integration und Migration im Jahr 2009 wurden die immer wachsende Anforderungen an die Beiratstätigkeit aufgenommen und Möglichkeiten der aktiven Partizipation und Einflussnahme auf städtische Entscheidungen mit Bedeutung für Migrantinnen und Migranten verstärkt. Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Satzung, die das Gremium mit weitreichenden Kompetenzen und wichtigen Aufgaben und Pflichten ausstattet.

 

Der Integrationsbeirat ist ein Gremium der Landeshauptstadt Magdeburg. Er setzt sich zusammen aus acht Migrant*innen und sieben Stadträtinnen und Stadträten, die vom Stadtrat in den Beirat bestellt worden sind. Er nimmt im Rahmen seiner Satzung unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden die Interessen aller in der Landeshauptstadt Magdeburg lebenden Migrantinnen und Migranten wahr und wirkt auf die chancengleiche Partizipation aller Bevölkerungsgruppen am Gemeinwesen hin.

 

Weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des Beirates für Integration und Migration gibt es auf: www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Integration-Migration/Integrations-strukturen/Beirat-Integration-Migration/Aktuelles.