Meldungsdatum: 19.04.2024

Bebauungsplan KE 3 „Südlich der Fröndenberger Straße“ liegt ab 22. April erneut öffentlich aus

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 19. März 2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Unna-Kessebüren Nr. 3 „Südlich der Fröndenberger Straße“ gemäß § 4 a (3) BauGB erneut zu veröffentlichen.

Geltungsbereich/Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplans Unna-Kessebüren Nr. 3 „Südlich der Fröndenberger Straße“ liegt im südwestlichen Rand des Ortsteiles Kessebüren in direkter Nachbarschaft zur vorhandenen Wohnbebauung und befindet sich direkt südlich der Fröndenberger Straße am westlichen Ortseingang.

Planungsziel

Mit dem Bebauungsplan Unna-Kessebüren Nr. 3 „Südlich der Fröndenberger Straße“ soll Baurecht für einige Wohngebäude entlang der Fröndenberger Straße geschaffen werden. Es wurde bereits 2023 ein erster Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zahlreiche Anregungen von Bürgern und Behörden eingegangen. Diese Anregungen wurden z. T. aufgegriffen. Das Konzept wurde nach der öffentlichen Auslegung daher nochmals überarbeitet, die Zahl der Wohneinheiten verringert und die überbaubare Grundstücksfläche verkleinert. Nunmehr können nur noch 2 Doppel-häuser und ein kleines Mehrfamilienhaus mit insgesamt max. 13 Wohnungen auf der Fläche entstehen, dies wird über eine textliche Festsetzung auch entsprechend gesichert. Stellplätze sind in einer stark verkleinerten Tiefgarage und oberirdisch in ausreichender Zahl möglich (etwa 17 Stellplätze). Die Zufahrt zum Grundstück und zu den Stellplätzen erfolgt über eine Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche (vorhandener Feldweg), die wiederum an die Fröndenberger Straße angebunden wird. Hier wurde immer wieder das Thema Verkehrssicherheit angesprochen, da eine mangelnde Einsicht in die Fröndenberger Straße und den Rad- und Fußweg vermutet wurde. Die Zufahrt liegt in der Innenkurve, so dass eine weite Sicht in die Fröndenberger Straße mit dem Fuß- und Radweg gegeben ist. Mittels Schlepp-kurven wurde dies überprüft. Die beteiligten Verkehrsbehörden sehen hier keine besondere Gefahrenlage.

Vor dem Hintergrund einer beständigen Nachfrage von Wohnraum in der Kreisstadt Unna und auch in Kessebüren, ist die bauliche Nutzung der Fläche immer noch städtebaulich sinn-voll. Entsprechend der Aussagen des Handlungskonzeptes Wohnen 2025 der Kreisstadt Unna sind für die Kreisstadt Unna große Anstrengungen im Wohnungsneubau notwendig.

Das neue Wohngebiet ist, wie im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1, in offener Bau-weise mit nach Süden orientierten Gärten geplant. Am südöstlichen Rand soll der vorhandene Grünbestand erhalten bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplans KE 3 "Südlich der Fröndenberger Straße" wird mit der Begründung und den Fachgutachten gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

22.04.2024 bis einschließlich 22.05.2024

auf der Internetseite https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/aktuelle-offenlegungen-und-buergerbeteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadt-planungsamt der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Anregungen können per Mail abgegeben werden (bauleitplanung@stadt-unna.de), oder schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung, Rathausplatz 1, 59423 Unna).

Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.