Meldungsdatum: 19.04.2024
Münster (SMS) Bei einem Ortstermin im Kreuzviertel haben Vertreter des Ordnungsamtes Akteuren aus dem Stadtteil mitgeteilt, dass die dort auf dem Gehweg aufgestellten Blumenkübel weder verkehrssicher noch genehmigt sind und deshalb entfernt werden müssen.
„Es gibt in Münster die Möglichkeit, über eine sogenannte Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen das Aufstellen von Blumenkübeln zu beantragen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel. Für eine Genehmigung sei wichtig, dass die Kübel die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. So müssen sie auch im Dunkeln erkennbar sein und dürfen keine scharfkantigen Ecken haben. Wer Blumenkübel auf Gehwegen aufstellt, muss sich zudem verpflichten, mögliche Schadensersatzansprüche Dritter privat auszugleichen.
Die Akteure aus dem Kreuzviertel kündigten an, die aufgestellten Blumenkübel am Freitag (19. April) zu entfernen und eine Genehmigung zur Aufstellung neuer Kübel zu beantragen.
Stadt Münster - Amt für Kommunikation
Tel.: 0251 / 492 1301
Fax: 0251 / 492 7712
www.muenster.de/stadt/medien
kommunikation@stadt-muenster.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Münster" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.