Meldungsdatum: 24.04.2024
Münster (SMS) Die Stadt Münster entlastet die freien Träger von Kindertageseinrichtungen und stellt im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) einen freiwilligen Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen in Höhe von vier Millionen Euro bereit. Das hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. April, entschieden. Die Auszahlung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
In Münster sind von den insgesamt 204 Kindertageseinrichtungen 175 in der Hand freier Träger. Diese hatten in den vergangenen Wochen auf ihre akute Existenznot hingewiesen und mit der Rückgabe der Einrichtungen an die Stadt Münster gedroht. Weil sie sich bei ihren Lohnzahlungen am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) der Kommunen orientieren, hätten insbesondere die gestiegenen Gehälter im Zuge des Tarifabschlusses im April 2023 zu finanziellen Schwierigkeiten geführt. Auch die Inflation und die höheren Ausgaben im Energiebereich haben die Kosten nach oben getrieben.
Dem Beschluss zufolge übernimmt die Stadt Münster in diesem Jahr pro Kita nun 85 Prozent des jeweiligen Trägeranteils von Elterninitiativen. Bei freien Trägern sind es 75 Prozent, bei kirchlichen Trägern 65 Prozent. Für die jeweiligen Kitas, die einen städtischen Zuschuss in dieser Höhe oder höher bereits erhalten, verändert sich nichts. Insgesamt profitieren rund150 Kitas in freier Trägerschaft von der Förderung.
Insbesondere Elterninitiativen profitieren
Aktuell fallen für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft gesetzliche Trägeranteile in Höhe von zwölf Millionen Euro an. Die Stadt Münster übernimmt davon bislang freiwillige Zuschüsse in Höhe von vier Millionen Euro. Der Beschluss bedeutet für den städtischen Haushalt Mehrausgaben von weiteren rund vier Millionen Euro.
Träger von nicht-städtischen Einrichtungen müssen dem Kinderbildungsgesetz NRW zufolge einen Eigenanteil erbringen. Bei kirchlichen Trägern liegt dieser bei 10,3 Prozent, bei Elterninitiativen bei 3,4 Prozent und bei den weiteren Trägern 7,8 Prozent. Von der Neuregelung profitieren in erster Linie diejenigen, die bisher den vollen Trägeranteil beziehungsweise einen höheren Trägeranteil aus eigenen Mitteln aufgebracht haben. Dies betrifft insbesondere die Elterninitiativen, die bisher alle den gesetzlichen Trägeranteil in voller Höhe übernommen haben.
Gesamtstädtische Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
Vor dem Hintergrund der ohnehin schon angespannten Haushaltslage setzt die Verwaltung zur Finanzierung auf mehrere gesamtstädtische Maßnahmen, die sich kurzfristig realisieren lassen. Mehr als die Hälfte der benötigten Mittel soll durch die Ausschüttung infolge des letzten Grundstückverkaufs der GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH bereitgestellt werden. Zudem fällt die Landschaftsumlage, der jährliche „Mitgliedsbeitrag“ den die Kreise und kreisfreie Städte an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu zahlen haben, geringer aus. Die daraus resultierenden Einsparungen von rund 600.000 Euro fließen ebenfalls in die Zuschüsse.
Zusätzlich versieht die Stadtverwaltung Stellen, die sie seit mehr als 18 Monaten nicht besetzt hat, bis zum Jahr 2025 mit einem Sperrvermerk. Die im Haushalt dafür vorgesehenen Personalkosten werden ebenfalls zur Deckung des Finanzbedarfs eingesetzt. Zudem passt die Stadt die Elternbeiträge für Haushalte mit einem Einkommen ab 175.000 Euro in Form einer neuen Einkommensgruppe an.
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