Meldungsdatum: 30.04.2024
Münster (SMS) Viele Reiterinnen und Reiter nutzen das Frühjahr für ausgiebige Ritte in der freien Landschaft und in den Wäldern. Damit der Start in die neue Reitsaison ungetrübt bleibt, weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster darauf hin, dass nach dem Landesnaturschutzgesetz das Reiten sowohl auf privaten als auch öffentlichen Straßen und Wegen in der freien Landschaft und im Wald nur mit einem gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Freizeitreiter, Reitervereine und Reiterhöfe. Wer ohne gültige Kennzeichen losreitet, riskiert nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes ein Bußgeld.
Das Kennzeichen besteht aus einer gelben Tafel mit der Aufschrift „MS“, einer Nummer sowie einem Jahresaufkleber für das Jahr 2024. Das doppelt ausgegebene Kennzeichen muss am Zaumzeug beidseitig gut sichtbar befestigt sein. Mit den Einnahmen setzt die Stadt bestehende Reitwege instand und legt neue Reitwege an. Im vergangenen Jahr hat die Stadt unter anderem das bestehende Reitwegenetz bei Haus Kump, Gut Kinderhaus und in der Hohen Ward saniert.
Reitkennzeichen und Jahresplaketten gibt es beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Halterinnen und Halter können den Antrag auf der Internetseite der Stadt Münster unter www.stadt-muenster.de/umwelt/natur-und-landschaft/reiten stellen und diesen online übermitteln. In ausgedruckter Form kann der Antrag postalisch an das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Albersloher Weg 450, York-Kaserne Gebäude 14, 48167 Münster) geschickt werden.
Das Kennzeichen kostet 39,50 Euro, die Verlängerung durch die Jahresplakette 30,50 Euro. Reiterhöfe bezahlen 89,50 Euro für das Kennzeichen und 80,50 Euro für den Jahresaufkleber. Weitere Informationen zum Reiten in Münster bietet das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit online auf seiner Webseite.
Im Zusammenhang mit den Ausritten weist die Stadt Münster darauf hin, dass die in der freien Landschaft von Landwirten angelegten Blühstreifen und Blühflächen eine hohe ökologische Bedeutung für eine Vielzahl von zum Teil bedrohten Tierarten haben und daher von Reitern nicht genutzt werden dürfen.
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