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Meldungsdatum: 30.04.2024

Zahl der Arbeitslosen im SGB II im Kreis Borken leicht gestiegen

Aktuell 6.399 SGB-II-Arbeitslose im Kreis Borken

„Nach zwei Monaten mit rückläufiger Entwicklung ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im April nun wieder leicht gestiegen“, teilt Landrat Dr. Kai Zwicker jetzt mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat April 2024 insgesamt 6.399 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat März 2024 ist die Zahl damit um 82 Personen gestiegen, im Vergleich zum April 2023 hat sie sich um 409 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet steigt somit im Vergleich zum Vormonat und liegt aktuell bei 2,9 Prozent.

Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ebenfalls angestiegen: Sie liegt im April 2024 bei 11.736 Personen (+ 154 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im April 16.638 Personen (+ 198 gegenüber dem Vormonat) in 8.466 Bedarfsgemeinschaften (+ 122 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Auch im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen gestiegen: So gab es im April 2023 noch 451 Bedarfsgemeinschaften und 620 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) in den Städten und Gemeinden im Jahresvergleich

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Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) in den Städten und Gemeinden im Jahresvergleich


Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) im Verhältnis zur Bevölkerung von 15 bis 65 Jahren

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Grafik: Arbeitslose (nur SGB II) im Verhältnis zur Bevölkerung von 15 bis 65 Jahren