Meldungsdatum: 30.04.2024

Haushalt: Auf Kreistagsbeschluss folgt Genehmigung durch Bezirksregierung

(pen) Im März hatte der Kreistag den diesjährigen Haushalt der Kreisverwaltung mit großer Mehrheit beschlossen, jetzt ist im Schwelmer Kreishaus die Genehmigung der Bezirksregierung für das Zahlenwerk eingetroffen.

 

In ihrem Schreiben würdigt die Arnsberger Aufsichtsbehörde ein Verfahren, das keinen Anlass zu Beanstandungen liefere. Zudem seien die kreisangehörigen Städte ordnungsgemäß beteiligt und die von ihnen vorgetragenen Argumente zum Etat berücksichtigt worden.

 

Mit Erträgen von 752 Millionen Euro und Aufwendungen von 768 Millionen Euro ist das Zahlenwerk für das 2024 nicht ausgeglichen. Statt die von den Städten zu zahlende Kreisumlage entsprechend hoch zu kalkulieren, nutzt der Ennepe-Ruhr-Kreis 16 Millionen Euro aus seiner noch vorhandenen Ausgleichsrücklage. Darüber hinaus plant er erstmals eine globale Minderausgabe von 7 Millionen Euro ein. Verbesserungen von annährend 9 Millionen Euro hatten zudem den Weg freigemacht, um den ursprünglich für die Kreisumlage angedachten Wert von 42,2 Prozent auf 40,74 senken zu können.

 

„Nach dem klaren Votum der Kreispolitik für unseren Etat bewerten wir auch die Rückmeldung der Bezirksregierung positiv. Unsere Bemühungen um ein gutes finanzielles Miteinander von Kreis und Städten werden gesehen. Anerkannt wird darüber hinaus auch die Zusage, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Auch deshalb stuft Arnsberg unsere Finanzplanung bis 2027 als nachvollziehbar und ohne Anlass zu Beanstandungen ein“, macht Landrat Olaf Schade deutlich.

 

Wie von der Bezirksregierung formuliert, werde die Kreisverwaltung weitere Anstrengungen unternehmen, um die „Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Ausgleichsrücklage unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots gegenüber den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises so gering wie möglich zu halten.“

 

Stichwort Kreisumlage

 

Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten um. Damit finanziert die Kreisverwaltung die Leistungen, die ihre Mitarbeiter für die Bürger sowie die Städte erbringen.

 

Beispielhafte Bereiche sind der Bevölkerungsschutz, die Arbeit des Gesundheitsamtes, des Ausländeramtes oder des Veterinäramtes, das Betreuen von Langzeitarbeitslosen und das Bereitstellen von soziale Beratungsangeboten sowie Heimaufsicht, Pflege und Kindergesundheit.

 

Bemessungsgrundlage/Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die Steuerkraft (hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie die im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte. Veränderungen bei Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen verändern für die Städte die Abgaben an den Kreis. Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes der Umlagegrundlagen neu festgesetzt. Sie wird in gleichen monatlichen Raten erhoben.