Meldungsdatum: 03.05.2024
Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte am 09. Juni 2024 seine Stimme abgeben kann.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Ebenfalls ist dort einen QR-Code zur digitalen Antragsstellung abgedruckt.
Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich schnellstmöglich mit dem Hanauer Wahlbüro in Verbindung setzen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
In der Zeit vom 21. bis einschließlich 24. Mai 2024 können Wahlberechtigte weiterhin das Wählerverzeichnis zur Nachprüfung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Hanauer Wahlbüro einsehen.
Für Fragen rund um das Thema Europawahl steht Ihnen das Team des Hanauer Wahlbüros telefonisch unter 06181/67660-2070 oder per Email unter wahlbuero@hanau.de zur Verfügung.
Pressekontakt: Güzin Langner, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
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