Meldungsdatum: 07.05.2024
Für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni wurden zum Wochenbeginn die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auch alle anderen Vorbereitungen für die Wahlen liegen im Zeitplan. So öffnet am 21. Mai im Katzensprung 2 die Briefwahlstelle, in der Wahlberechtigte, die am 9. Juni nicht in Magdeburg sind, bereits per Briefwahl wählen können.
Zur Kommunalwahl werden in Magdeburg die Mitglieder des Stadtrates und der Ortschaftsräte in Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen neu gewählt. Wahlberechtigt sind hierbei alle Deutschen und EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Magdeburg ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden.
Bei der im ganzen Bundesgebiet am gleichen Tag stattfindenden Europawahl werden die deutschen Abgeordneten für das Europaparlament neu bestimmt. Zur Teilnahme an der Wahl muss man am Wahltag ebenfalls das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Deutschland lebende Bürger anderer EU-Staaten können sich noch bis zum 19. Mai entscheiden, ob sie an der Wahl in ihrem Heimatland teilnehmen oder an ihrem deutschen Wohnort die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen wollen.
Magdeburgers Oberbürgermeisterin Simone Borris ruft alle Wahlberechtigten auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen „Am 9. Juni entscheiden die Magdeburgerinnen und Magdeburger, wer für die nächsten fünf Jahre im Stadtrat der Landeshauptstadt Politik macht und damit wichtige Weichen für die Entwicklung Magdeburgs stellt.“
Rund 189.000 Magdeburgerinnen und Magdeburger sind am 9. Juni zur Kommunalwahl wahlberechtigt. Sie haben die Wahl unter 490 Kandidatinnen und Kandidaten, die in 10 Wahlbereichen antreten.
Heute hat der Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Er muss bis zum 19. Mai abgeschlossen sein. Die Wahlbenachrichtigungen informieren die Wahlberechtigten darüber, dass sie für eine oder beide Wahlen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. „Wer bis zum 14. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich umgehend in der Briefwahlstelle des Wahlamtes melden“, macht Wahlleiter Dr. Tim Hoppe deutlich. „Andernfalls besteht die Gefahr am 9. Juni nicht wählen zu können.“
Wer durch Abwesenheit, Krankheit oder Behinderung am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu enthält die Wahlbenachrichtigung entsprechende Anträge.
Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den entsprechenden Antrag für beide Wahlen ausfüllen und unterschreiben. Diese können dann portofrei im beiliegenden Briefumschlag an das Wahlamt der Landeshauptstadt, 39090 Magdeburg, geschickt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt.
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch bequem über das Online-Formular unter www.magdeburg.de/info/briefwahl gestellt werden. Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls Versandanschrift müssen angegeben werden. Auch in diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen dann auf dem Postweg zugestellt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl, 7. Juni, 18.00 Uhr möglich. Nur bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal verhindert oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden. Dies ist für Wahlberechtigte in der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 möglich.
Briefwahlunterlagen können ab dem 21. Mai auch direkt in der Briefwahlstelle beantragt werden. Dort ist darüber hinaus auch die sofortige Wahl möglich. Die Briefwahlstelle ist bis zum Freitag vor dem Wahltag zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr (am 21. Mai bis 18.00 Uhr)
Mittwoch 9.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 11.00 Uhr (am 7. Juni jedoch von 14.00 bis 18.00 Uhr)
sowie am 22. Mai 9.00 bis 11.00 Uhr
Die Wahlbenachrichtigung informiert außerdem darüber, in welchem der insgesamt 137 Wahllokale die Wahlberechtigten am Wahltag ihre Stimme abgeben können. Die Benachrichtigung enthält zudem einen Hinweis, ob das Wahllokal für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zugänglich ist. Wer am Wahltag ein anderes als das in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal aufsuchen möchte, muss dazu einen Wahlschein beantragen.
Alle wichtigen Informationen zur Wahl in Magdeburg sind im Internet unter www.magdeburg.de/wahlen und unter www.magdeburg.de/Kommunalwahl2024MD verfügbar.
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