Meldungsdatum: 07.05.2024
Die Europawahl am 9. Juni 2024 wirft ihre Schatten voraus. In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen an alle rund 10.100 wahlberechtigten Winterberger und Winterbergerinnen verschickt. Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber dennoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachfragen.
Wer seine Stimme am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchte, kann bis spätestens Freitag, 7. Juni um 18.00 Uhr, die Unterlagen zur Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich im barrierefreien Briefwahlbüro der Stadt Winterberg beantragt werden. Das Briefwahlbüro der Stadt Winterberg ist ab Mittwoch, 8. Mai und bis zum 7. Juni zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet:
Am Freitag, 07.06. hat das Briefwahlbüro von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich
Die Briefwahlunterlagen können auch ganz bequem von zuhause aus online unter rathaus-winterberg.de/wahlen beantragt werden. Das Formular kann online ausgefüllt und direkt an die Wahlbehörde gesendet werden. Die Unterlagen können zudem per E-Mail an wahlen@winterberg.de beantragt werden. Damit gesichert ist, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können, ist eine Online-Beantragung bis zum 05.06.2024 um 12.00 Uhr möglich.
Eintragung ins Wählerverzeichnis von EU-Unionsbürgern
Wahlberechtigte EU-Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und im Ausland lebende deutsche Wahlberechtigte werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, dieser Antrag kann noch bis zum 19.Mai beim Wahlamt der Stadt Winterberg gestellt werden.
Stadt Winterberg
Öffentlichkeitsarbeit - V.i.S.d.P. Rabea Kappen
Fichtenweg 10 - 59955 Winterberg
Tel:. 02981-800 121
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