Meldungsdatum: 10.05.2024
Am 9. Juni findet in Deutschland die Europawahl statt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Wahl (aktives Wahlrecht) wurde in Deutschland auf 16 Jahre abgesenkt. Bislang musste man 18 Jahre alt sein, um wählen zu dürfen. Im Landkreis Leer können somit 3.021 junge Menschen zwischen 16 und 17 Jahren zum ersten Mal ihre Stimme für das Europäische Parlament abgeben. Insgesamt sind 135.114 Menschen im Kreisgebiet wahlberechtigt.
Wer wahlberechtigt ist, bestimmt sich nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats, in dem gewählt wird. In der Bundesrepublik sind dies alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Außerdem dürfen alle Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedsstaaten (Unionsbürgerinnen und -bürger) wählen, sofern sie seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und sich bis spätestens 19.05.2024 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie müssen sich entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen möchten – beides geht nicht. Wer in der EU wohnt und kein Unionsbürger ist, darf nicht wählen.
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