Nach einer erneuten Begehung des Deiches hat die Untere Deichbehörde am Montag entschieden, dass die Strandkörbe in der Grimmershörnbucht wie geplant ab dem 15. Mai aufgestellt werden dürfen.
Die Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH weist die Strandkorbbesitzer daraufhin, dass das Befahren des Deiches und des Deichvorlandes weiterhin wie gewohnt verboten ist. Ab dem Steinwall müssen die Körbe per Hand oder Sackkarre über den Rasen befördert werden. Für eine Überfahrtsgenehmigung in die Grimmershörnbucht bittet die Stadt Cuxhaven darum, diese nicht telefonisch zu beantragen, sondern per E-Mail an werner.bentlage@cuxhaven.de
Boden des Deiches war Anfang April zu sehr aufgeweicht
Nach einer ersten Deichbegehung Ende April war der Deichboden durch die starken Regenschauer noch zu stark aufgeweicht. Durch die schweren Strandkörbe und ihre Benutzung hätten zu große Schäden entstehen können, besitzt der Deich eine wichtige Schutzfunktion für die Stadt und ihre Menschen. Der obligatorische Termin zum 1. Mai war daher nicht möglich, der zweite Termin zum 15. Mai kann nun aber gehalten werden.
Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)