Meldungsdatum: 14.05.2024
Münster (SMS) Freie Träger der Jugendhilfe können bis zu den Sommerferien Etat-Anträge beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellen. In diesem Jahr müssen die Anträge bis zum 5. Juli (Freitag) vorliegen. Über die Anträge für kommunale Zuschüsse wird während der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2025 beraten.
Dabei handelt es sich entweder um Anträge, die von freien Trägern der Jugendhilfe direkt an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gesandt werden oder um Anregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, die von Einwohnerinnen und Einwohnern, die seit mindestens drei Monaten in Münster wohnen, an den Rat oder eine Bezirksvertretung gerichtet sind. Etatrelevant sind alle Anträge, die auf Gewährung eines städtischen Zuschusses abzielen und zu deren Bewilligung keine finanziellen Mittel in den Entwurf des jeweiligen Haushaltsplans eingestellt sind.
Die Abgabefrist bis zu den Sommerferien ist nötig, weil sowohl Verwaltung als auch Politik für eine geordnete gesamtstädtische Haushaltsplanung einen angemessenen Vorlauf benötigen, um alle Anträge sichten und bewerten zu können. In der Vergangenheit waren zunehmend Anträge sehr kurzfristig eingegangen, die dann faktisch nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Das neue Verfahren zielt darauf ab, die Übersichtlichkeit für alle Beteiligten deutlich zu verbessern.
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