Meldungsdatum: 15.05.2024

Jetzt die Impfnachweise auf Masernimpfung überprüfen

Infektion birgt Risiko für Folgeschäden

Noch immer infizieren sich Menschen mit Masern. Auch im Kreis Recklinghausen wurde vor wenigen Tagen die erste Maserninfektion des Jahres bei einem Kleinkind aus Castrop-Rauxel festgestellt. Dabei wäre es so einfach möglich, eine Ansteckung mit Masern zu verhindern, wie Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Recklinghausen betont: „Mit einer Masernimpfung“.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfungen gegen Masern, um die Gesundheit sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen zu sichern. Durch zwei Impfungen werden Kinder gut vor Masern geschützt. Für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, wird eine Impfung gegen Masern empfohlen.

Um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, empfiehlt Dr. Hullmann allen Bürgerinnen und Bürgern, die nach 1970 geboren wurden, den eigenen Impfnachweis sowie die Impfnachweise der Kinder noch einmal zu prüfen oder sich beim Hausarzt oder Kinderarzt beraten zu lassen. „Sollte dabei rauskommen, dass kein oder nur ein unvollständiger Impfschutz vorliegt, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem Arzt, um fehlende Impfungen nachzuholen.“

Beschwerden und Komplikationen
Die Übertragung von Masern-Viren findet ausschließlich von Mensch zu Mensch statt. Nicht oder nicht ausreichend Immunisierte stecken sich bei Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person fast immer an. Für die Ansteckung reicht es, sich in einigen Metern Entfernung von einer erkrankten Person aufzuhalten oder einen Raum zu betreten, in dem sich vorher eine erkrankte Person befunden hat. Denn: Das Masern-Virus verbreitet sich über die Luft und kann eingeatmet werden.

Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet.

„Die durch Viren ausgelöste Maserninfektion ist hochansteckend und darf keinesfalls verharmlost werden. Besonders gefürchtet als Komplikation ist die Entzündung des Gehirns, denn sie kann tödlich enden oder bleibende Schäden am zentralen Nervensystem hinterlassen“, erklärt Dr. Yvonne Dabrowski, Teamleiterin im Ressort Infektionsschutz des Gesundheitsamtes.

Bei einem Verdacht auf Masern sollten Betroffene telefonisch ihre Haus- oder Kinderarztpraxis kontaktieren, damit das Praxisteam entsprechende Schutzmaßnahmen vor dem Besuch ergreifen kann.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de