Meldungsdatum: 16.05.2024

Kfz-Zulassung: Kreisverwaltung warnt vor privaten Seiten

(pen) Zur Vorsicht im Umgang mit Internetseiten, die Suchmaschinen beim Eingeben von Begriffen wie „Straßenverkehrsamt“, „Wunschkennzeichen reservieren“ oder „Fahrzeug an-/abmelden“ auflisten, rät die Kreisverwaltung. Bürgerinnen und Bürger, die hier zu sorglos auf angezeigte Links klicken, landen in vielen Fällen nicht auf der offiziellen Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises, sondern bei Angeboten privater Dienstleister. Wer sie nutzt, muss neben den amtlichen Gebühren mit weiteren Ausgaben rechnen.

 

Um den Eindruck zu erwecken, offiziell zu sein oder zumindest mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, schrecken einige Anbieter auch nicht davor zurück, Wappen von Kommunen ohne Genehmigung auf ihren Seiten zu verwenden. Davon sollte sich allerdings niemand irritieren lassen.

 

Für all diejenigen, die zusätzliche Ausgaben vermeiden und sich unnötigen Ärger ersparen wollen, lautet der eindeutige Ratschlag aus dem Schwelmer Kreishaus: „Verzichten Sie auf Suchmaschinen. Wenn Sie sich über Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes informieren und sie online nutzen möchten, tippen sie die Adresse der Kreisverwaltung – also www.en-kreis.de - direkt in den Internetbrowser ein. Von der Startseite aus führt die Eingabe des Suchbegriffes „Kfz“ auf die „amtlichen“ Seiten zum Thema.

 

Wer diese aufmerksam liest, stellt übrigens fest: Es spart Geld, wenn man auf den persönlichen Gang zum Amt verzichtet und auf über die „Originalseiten“ Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes vom heimischen Rechner aus in Anspruch nimmt.

 

Beispiele: Die Außerbetriebsetzung im Amt schlägt mit 15,90 Euro zu Buche, online gibt es sie für 2,10 Euro, bei Adressänderungen lauten die Preise 10,20 Euro zu 4,30 Euro, bei Neuzulassungen fabrikneuer Fahrzeuge 30 Euro gegenüber 12,80 Euro und das Umschreiben aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des Kennzeichens gibt es für 23,60 Euro oder für 9,90 Euro.

 

Weiterer Neuerung der seit Herbst 2023 geltenden Verordnung: Wer sein Fahrzeug online zulässt, kann unmittelbar und mit ungestempeltem Kennzeichen losfahren. Als Nachweis für das ordnungsgemäße Anmelden muss in diesen Fällen lediglich der vorläufige Zulassungsnachweis ausgedruckt und am Fahrzeug sichtbar angebracht werden. Gültig ist dieser zehn Tage, die fehlenden Plaketten und Dokumente erhalten die Halterinnen und Halter per Post.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Straßenverkehrsamt

©  // UvK/ Ennepe-Ruhr-Kreis
Straßenverkehrsamt

Das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm. Eine Vielzahl von Dienstleistungen ist inzwischen online nutzbar. Um Ärger und Ausgaben zu vermeiden, sollten Bürger allerdings darauf achten, diese direkt auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu beantragen./Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis