Meldungsdatum: 16.05.2024

Europawahl am 09.06.2024: Doppelter Versand von Wahlbenachrichtigungen

– Mehrfache Stimmabgabe nicht möglich

Bis zum Samstag, 18. Mai 2024, erhalten alle im Hanauer Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten postalisch eine Wahlbenachrichtigung zur kommenden Europawahl. In diesem Zusammenhang teilte das durch die Landeswahlleitung mit dem Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen beauftragte Rechenzentrum mit, dass aufgrund technischer Probleme in Einzelfällen Wahlbenachrichtigungen doppelt erstellt und versandt wurden.

Hierbei handelt es sich um das identische Schreiben, sodass Betroffene eines der Dokumente problemlos vernichten können. Eine Meldung an das städtische Wahlbüro ist nicht erforderlich.

Auch entstehen keine Auswirkungen auf das Wahlrecht, da es sich bei der Wahlbenachrichtigung lediglich um das amtliche Informationsschreiben über den Wahltermin und das Wahllokal handelt. Eine doppelte Stimmabgabe ist somit ausgeschlossen und auch das Wahlergebnis wird hierdurch nicht tangiert. Jeder Wahlberechtigte hat weiterhin die Möglichkeit, eine Stimme entweder am Wahltag im Wahllokal oder vorab per Briefwahl abzugeben.

Für Fragen rund um das Thema steht das Team des Hanauer Wahlbüros gerne zur Verfügung: Telefon 06181/67660-2070 oder per E-Mail an: wahlbuero@hanau.de.

Pressekontakt: Ute Wolf, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de