Meldungsdatum: 16.05.2024
Hierbei handelt es sich um das identische Schreiben, sodass Betroffene eines der Dokumente problemlos vernichten können. Eine Meldung an das städtische Wahlbüro ist nicht erforderlich.
Auch entstehen keine Auswirkungen auf das Wahlrecht, da es sich bei der Wahlbenachrichtigung lediglich um das amtliche Informationsschreiben über den Wahltermin und das Wahllokal handelt. Eine doppelte Stimmabgabe ist somit ausgeschlossen und auch das Wahlergebnis wird hierdurch nicht tangiert. Jeder Wahlberechtigte hat weiterhin die Möglichkeit, eine Stimme entweder am Wahltag im Wahllokal oder vorab per Briefwahl abzugeben.
Für Fragen rund um das Thema steht das Team des Hanauer Wahlbüros gerne zur Verfügung: Telefon 06181/67660-2070 oder per E-Mail an: wahlbuero@hanau.de.
Pressekontakt: Ute Wolf, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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