Nr. 171 Kreis Steinfurt, 22. Mai 2024
Kreis Steinfurt. Deutschland feiert in diesen Tagen das 75-jährige Jubiläum seines Grundgesetzes. Seit der Verkündung am 23. Mai 1949 dient es als Fundament der deutschen Demokratie, legt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Grundsätze der staatlichen Ordnung fest. In den vergangenen 75 Jahren hat sich das Grundgesetz als stabiler Rahmen für die Entstehung der Bundesrepublik erwiesen. Mit der Beflaggung der Kreishäuser in Steinfurt und Tecklenburg erinnert auch der Kreis Steinfurt an das besondere Jubiläum.
„Das deutsche Grundgesetz besitzt eine enorme Bedeutung für die Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland, aber auch für ihre gegenwärtige und zukünftige Entwicklung. Gleichzeitig prägt das gesamte Grundgesetz und besonders Artikel 1, der die Würde des Menschen als unantastbar definiert, unser gesellschaftliches Zusammenleben.“, hebt Landrat Dr. Martin Sommer den Wert der Verfassung hervor, die seit 75 Jahren die Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit als oberste Prinzipien festschreibt.
Anlässlich des Jubiläums sind deutschlandweit zahlreiche Gebäude bereits seit dem vergangenen Samstag beflaggt. Der Zeitraum ab dem 18. Mai erinnert an den Beginn der Abstimmungen in den beteiligten Landtagen, die dem Grundgesetz vor 75 Jahren mehrheitlich zustimmten. Unter dieser Voraussetzung wurde das Gesetz am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn feierlich verkündet und konnte in Kraft treten.
Für Landrat Dr. Sommer ist das Jubiläum ein Grund zum Feiern – bedeutet gleichzeitig aber auch eine Mahnung. „In Zeiten von Krieg in Europa und Bedrohungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Rechts- und Linksextremisten sowie religiöse Fanatiker bietet das Grundgesetz mit seinen klaren Wertebestimmungen Orientierung für ein gelingendes gesellschaftliches Zusammenleben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Verfassungsfeinden nach dem Motto ‚Wehret den Anfängen' entschieden entgegenzutreten, um das Grundgesetz zu schützen.“
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