Meldungsdatum: 23.05.2024

Prioreier Straße: Oberverwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab, Fahrverbot bleibt

(pen) In der rechtlichen Auseinandersetzung um das Fahrverbot für Motorräder auf der Prioreier Straße (L 701) auf Breckerfelder Stadtgebiet kann die Kreisverwaltung einen weiteren Erfolg verbuchen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Eilantrags-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt und eine dagegen gerichtete Beschwerde eines Motorradfahrers abgelehnt. Sein Ziel, das Fahrverbot bis zur Entscheidung im Hauptverfahren außer Vollzug zu setzen, konnte er damit nicht erreichen. Die Strecke bleibt von freitags 12 Uhr bis sonntags 24 Uhr sowie an Feiertagen für Motorräder tabu.

 

Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung und der weiteren Entscheidung eines Gerichts: Auf dem 2022 für Motorräder wieder freigegebenen Straßenabschnitt war es bis zum Sommer 2023 zu neun Unfällen mit Motorrädern gekommen, drei Personen wurden schwer, vier leicht verletzt.

 

Da sich nahezu alle Unfälle an Wochenenden und Feiertagen ereignet hatten, hatte sich der Ennepe-Ruhr-Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde für die zeitlich befristete und wöchentliche wiederkehrende Sperrung der Straße für Motorräder entschieden.

 

Michael Schäfer, Fachbereichsleiter Ordnung und Straßenverkehr der Kreisverwaltung, hatte sich beim Aufstellen der Schilder Mitte November angesichts denkbarer Klagen optimistisch gezeigt. „Die Unfälle und ihre Folgen werden die Gerichte wohl dazu bewegen, unserer Einschätzung zu folgen und das zeitweise Fahrverbot als ´angemessen´ zu bewerten.“

 

Die nun vorliegenden Entscheidungen aus Arnsberg und Münster zeigen: Diese Einschätzung war richtig. Das Oberverwaltungsgericht Münster schreibt zur Begründung: „Das Verbot ist voraussichtlich rechtmäßig. Die hierfür erforderliche besondere Gefahrenlage liegt vor. Die Straßenverkehrsbehörde hat das ihr zustehende Ermessen voraussichtlich fehlerfrei ausgeübt. Sie war insbesondere nicht verpflichtet, das Unfallgeschehen länger zu beobachten und weitere Unfälle abzuwarten. Auch war sie im vorliegenden Fall nicht gehalten, vor einem Verbot zunächst andere Maßnahmen - etwa die Nutzung sogenannter Rüttelstreifen oder die Verwendung derzeit an einer anderen Straße in Erprobung befindlicher Fahrbahnmarkierungen - zu ergreifen.“

 

Die Kreisverwaltung sieht sich mit den gerichtlichen Entscheidungen in ihrer Vorgehensweise bestätigt, betont mit Blick auf die laufende Motorradsaison aber auch: „Wir und die Kreispolizeibehörde werden das Unfallgeschehen weiter beobachten und darauf, wenn notwendig und mit Blick auf die von den Gesetzen geforderte Verhältnismäßigkeit möglich, erneut reagieren.“

 

Ein Termin für das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Arnsberg ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Stichwort Streckenverlauf

 

Bei dem Abschnitt der L701 handelt es sich um eine landschaftlich reizvolle Landesstraße, die durchgehenden Verkehrsverbindungen dient. Sie weist hinter der Einmündung des Ostrings in Breckerfeld in Fahrtrichtung Hagen auf einer Länge von etwa 2 km mehr als 15 kurz aufeinander folgende Kurven, teilweise mit relativ engem Radius auf. Kurz vor der Einmündung in die Straße Schlassenloch befinden sich zwei Kurven von jeweils etwa 180 Grad (S-Kurve). Der Höhenunterschied zwischen der Einmündung der Straße Ostring und der Einmündung der Straße Schlassenloch beträgt rund 90 m.