Meldungsdatum: 24.05.2024

Für Tiefbaufirmen und Bauherren - Plattform für Ersatzbaustoffe

Der Hochsauerlandkreis hat eine Plattform entwickelt, die Tiefbaufirmen und Bauherren nutzen können für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB). Die Plattform ist zu finden unter https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/umwelt/abfallwirtschaft/ersatzbaustoffverordnung. Dort können alle von der Ersatzbaustoffverordnung geforderten Anzeigen und Dokumentationen eingetragen sowie weitere Informationen über Einbaumöglichkeiten geschaltet werden.

 

Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 wurden erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die Anforderungen an die Herstellung von MEB und deren Einbau in technische Bauwerke geregelt. Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken ist seitdem nur noch zulässig, wenn die Ersatzbaustoffe einer zugeordneten Materialklasse entsprechen und im Rahmen des vorgeschriebenen Güteüberwachungssystems hergestellt wurden. Es geht hierbei um den Schutz von Boden und Grundwasser.

 

MEB sind in den meisten Fällen Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Bei einem technischen Bauwerk handelt es sich um eine mit Boden verbundene Anlage oder Einrichtung wie Straßen, Wege, Parkplätze, Lagerplätze oder Aufschüttungen, die anschließend bebaut werden.

 

Die bauausführende Tiefbaufirma oder der Bauherr müssen die Vorgaben des Gesetzes eigenverantwortlich umsetzen. Dabei sind folgende Fragen zu beachten: Wo darf man MEB einbauen, wo sind sie verboten? Wo sind Wasserschutzgebiete, wo besteht Landschafts- oder Naturschutz? Wurden die MEB untersucht? Was für eine Materialklasse liegt vor? Wann ist der Einbau von MEB anzeigepflichtig?