Meldungsdatum: 24.05.2024
Nach einer Pause von gut vier Jahren wird das Jobcenter EN in Kürze wieder prüfen, ob die Kosten für die Unterkunft, die Empfänger von Bürgergeld geltend machen, angemessen sind und damit in voller Höhe übernommen werden können. Aufgrund von Sonderregelungen während der Coronapandemie sowie einer einjährigen Karenzzeit im Zusammenhang mit dem Anfang 2023 eingeführten Bürgergeld hatten die Betroffenen seit März 2020 ohne weitere Rückfragen die tatsächlichen Kosten erstattet bekommen.
Aus einer Vorlage, die jetzt im Ausschuss für Arbeitsmarktpolitik des Ennepe-Ruhr-Kreises diskutiert werden wird, geht hervor: Für rund 2.600 Bedarfsgemeinschaften müssen die Kosten für ihre Unterkunft zukünftig voraussichtlich und anders als aktuell gedeckelt werden. Die hierfür notwendigen Prüfungen würden angesichts der jetzt wieder verbindlichen rechtlichen Vorgabe der „Angemessenheit“ durchgeführt.
Aus der Vorlage geht hervor: Das Jobcenter EN wird diese Aufgabe Zug um Zug abarbeiten und sich jeden Einzelfall dann ansehen, wenn Leistungen turnusmäßig wiederbewilligt werden müssen. Bevor ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werde, würden unter anderem auch Aspekte wie individuelle Karenzzeiten und die Wirtschaftlichkeit einer Umzugsaufforderung berücksichtigt.
Da sich die Zeitpunkte, in denen die Weiterbewilligungsanträge gestellt werden, über das gesamte Jahr 2024 verteilen und teilweise auch erst 2025 wieder relevant sind, wird das Jobcenter EN schrittweise vorgehen können. Die Verantwortlichen gehen davon aus, am Ende angemessene Bescheide für alle Betroffenen erstellen zu können.
Die Grundlage, die hierfür gilt, findet sich ebenfalls in der Vorlage: Die neun Städte des Kreises wurden in vier Räume aufgeteilt, für diese wurden angemessene Nettokaltmieten für Haushalte von 1 bis 5 Mitgliedern festgesetzt. Ermittelt wurden diese durch das Auswerten von mehr als 8.000 Mietwohnungsangeboten durch das Institut Empirica.
Aus der Tabelle in der Vorlage geht beispielsweise hervor: In Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm gelten 330 Euro als angemessene Nettokaltmiete für einen 1-Personenhaushalt, in Herdecke und Wetter sind es 450 Euro für einen 2-Personenhaushalt, 530 Euro müssen in Hattingen und Sprockhövel für 3 Personen reichen und in Witten zahlt das Jobcenter 4-Personenhaushalten maximal 630 Euro. 5-Personenhaushalten stehen je nach Wohnort zwischen 700 (Südkreis) und 810 Euro (Herdecke/Wetter) zur Verfügung.
Weitere Erkenntnis des Instituts Empirica: Im Auswertungszeitraum 2022/2023 standen für Ein- bis Fünf-Personen-Bedarfsgemeinschaften angemessene Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Auf wie viele davon am Ende durch Umzüge zurückgegriffen werden muss, dazu kann das Jobcenter EN zum Startschuss der notwendigen und rechtlich vorgegebenen Prüfungen noch keine Angaben machen.
Stichwort Erstattung von Nebenkosten
Neben den Nettokaltmieten haben die Empfänger von Bürgergeld auch Anspruch auf den Ausgleich der so genannten kalten Nebenkosten wie Grundsteuer, Abwasser, Straßenreinigung und Abfallgebühren sowie der Heizkosten. Für die kalten Nebenkosten nennt die Vorlage einen kreisweit einheitlichen Betrag von 2.07 Euro pro Quadratmeter. Die Prüfung, ob die Heizkosten angemessen sind, erfolgt nach dem jeweils aktuellen Bundesheizspiegel.
Stichwort betroffene Bedarfsgemeinschaften in den Städten
Breckerfeld 38, Ennepetal 243, Gevelsberg 247, Hattingen 465, Herdecke 156, Schwelm 301, Sprockhövel 83, Wetter/Ruhr 157, Witten 941
Pressekontakt: Lisa Radtke
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