Meldungsdatum: 24.05.2024

Kreisstadt Unna stellt klar: Kein Verkaufsverbot für landwirtschaftliche Direktverkaufsstände

Im Bezug auf eine Berichterstattung über die Verkaufsstände entlang der Bundesstraße 1 stellt die Stadtverwaltung Unna folgendes klar:

Dem Betreiber eines Imbissstandes an der B1 auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte „Onkel Albrecht“ wurde mündlich mitgeteilt, dass er seinen Stand bis Mitte Juni abbauen soll. Die Art des Verkaufsstandes, der mit Sitzgelegenheiten für eine hohe Verweildauer vor Ort sorgt, ist mit seinem Gaststätten-ähnlichen Charakter nicht genehmigt. Er stellt nach Einschätzung der Kreisstadt Unna aufgrund der Lage unmittelbar an der B1 eine Gefährdung dar  – und zwar sowohl für die dort sitzenden bzw. sich aufhaltenden Menschen durch den Verkehr auf der B1 als auch für den fließenden Verkehr auf der B1 durch den teilweise „wilden“ Parkverkehr, der rund um den Imbissstand zu beobachten ist und der schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt hat. Aus diesem Grund wurde dem Betreiber mitgeteilt, dass er seinen Stand abbauen muss.

Die geschilderten Gründe stellen einen Unterschied zu den angesprochenen saisonalen Verkaufsständen (beispielsweise Erdbeeren) entlang der B1 dar, wo die Verweildauer nur kurz ist und keine Aufenthaltsmöglichkeit durch Sitzgelegenheiten besteht und die daher geduldet werden. Ein Verkaufsverbot für landwirtschaftliche Direktverkaufsstände hat die Kreisstadt Unna weder angekündigt noch plant sie ein solches.