Meldungsdatum: 24.05.2024
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 stehen blinden und sehbehinderten Menschen wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung. Dank Stimmzettelschablonen können sie ihre Stimme eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Darauf weist jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin.
Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort telefonisch bei der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e. V., Dortmund, Telefon: 0231 / 55 75 900 für den Bereich Westfalen oder per E-Mail an info@bsvw.de anfordern. Der Kreiswahlleiter empfiehlt, diese Wahlhilfen möglichst frühzeitig zu bestellen, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl ausgeliefert werden. Die Inhalte der Stimmzettel sind außerdem im Internet unter der Adresse https://wahl.phonepublisher.com/public/home.do oder unter der Telefonnummer 0800 00 09 67 10 gebührenfrei abrufbar.
Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings vorher die akustische Fassung des Stimmzettels für ihren Wahlkreis anhören, damit sie wissen, welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehört. Auf allen Stimmzetteln wurde die rechte obere Ecke abgeschnitten, damit der Stimmzettel selbstständig korrekt eingelegt werden kann.
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