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Meldungsdatum: 28.05.2024

Verfahrensänderung bei Meldung eines problematischen Insektennestes ab dem 1. Juni 2024

Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zu dessen Beseitigung erfolgt nun digital

Der Kreis Borken weist darauf hin, dass ab 1. Juni 2024 die Verfahrensweise bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung eines Insektennestes geändert wird. Bisher erfolgten die Anfragen zu Problemen mit Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen, die sich in und um Wohnräumen aufhalten, telefonisch oder schriftlich. Ab dem Stichtag können nun Bürgerinnen und Bürger ein kritisches Insektennest über ein Onlineformular melden, das unter www.kreis-borken.de/insektennest zu finden ist und damit gleichzeitig eine Ausnahmegenehmigung für dessen Beseitigung beantragen. Über das Formular können außerdem Angaben zur betroffenen Insektenart, zur Lage des Nestes und zum Konfliktpotential mitgeteilt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Bilder des Tieres und des Standortes des Nestes hochzuladen. Die Umstellung auf ein digitales Antragsverfahren dient der Bürgerfreundlichkeit und soll das Verwaltungsverfahren vereinfachen.

Hintergrund der Ausnahmegenehmigung ist, dass Insekten als wildlebende Tiere grundsätzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Laut diesem Gesetz ist es verboten, sie ohne „vernünftigen Grund“ zu töten beziehungsweise ihr Nest zu entfernen oder zu zerstören. Die heimischen Bienen- und Hummelarten, die europäischen Hornissen und die heimischen Kreisel- und Knopfhornwespen gehören darüberhinaus zu den besonders geschützten Arten. Daher dürfen diese Tiere weder getötet oder verletzt noch die Nester zerstört werden. Das Beseitigen eines Insektennestes kann aufgrunddessen nur im Ausnahmefall bei Vorliegen eines zwingenden Grundes und bei Ausschöpfung aller anderen Möglichlichkeiten erlaubt werden. Diese Ausnahme ist durch die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall zu prüfen und zu genehmigen.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die fachgerechte Entferung eines Insektennestes durch ein Fachunternehmen zu erfolgen hat. Bei Bienen übernimmt in der Regel ein örtlicher Imker eine Umsiedlung.

Weitere Informationen zum neuen Verfahren sind auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/insektennest zu finden.

Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427


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Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken können ab dem 1. Juni 2024 ein kritisches Insektennest über ein Onlineformular melden.

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Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken können ab dem 1. Juni 2024 ein kritisches Insektennest über ein Onlineformular melden.