Meldungsdatum: 29.05.2024

Europawahl 2024: Briefwahl im Bürgerservice Stadtmitte und im Briefwahlbüro Dröscheder Feld noch bis 7. Juni möglich – Anträge besser persönlich stellen – Postweg beachten!

Rund 13.000 Wahlberechtigte (Stand: 28. Mai), also über 19 Prozent der Wahlberechtigten, haben bislang von der Möglichkeit der Briefwahl für die Europawahl 2024 Gebrauch gemacht, teilt das städtische Wahlamt mit. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2021 wurden über 23.000 Briefwahlanträge gezählt und bei der Landtagswahl 2022 nutzten rund 16.000 Wählerinnen und Wähler das Angebot der Briefwahl.

Wer seine Stimme für die Europawahl 2024 noch per Briefwahl abgeben möchte und dafür noch keinen Antrag gestellt hat, muss sich beeilen:

Am Montag, 3. Juni, um 18 Uhr endet die Frist für den Online-Antrag (unter www.iserlohn.de). Die bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen werden noch mit der Post zugeschickt.

Außerhalb des Online-Antrages kann die Briefwahl noch bis einschließlich Freitag, 7. Juni, 18 Uhr,  beantragt werden. Es sollte aber in jedem Fall bedacht werden, dass wegen des Postweges die Briefwahlunterlagen eventuell nicht mehr rechtzeitig eintreffen und eine gültige Stimmabgabe dadurch nicht mehr möglich ist. Das Wahlamt empfiehlt daher, die Briefwahlunterlagen ab Mitte kommender Woche am besten persönlich entweder beim Bürgerservice Stadtmitte (Theodor-Heuss-Ring 31) oder im Briefwahlbüro im Stadthaus Dröscheder Feld (Max-Planck-Straße 5c, 1. Obergeschoss) zu beantragen und am besten gleich vor Ort zu wählen.

Wird der Briefwahlantrag durch eine schriftlich bevollmächtigte Person gestellt, muss diese auch für die Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen nicht ausgehändigt, sondern an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.

Die beiden Briefwahlbüros sind in der Woche vor der Wahl zu folgenden Zeiten geöffnet:

Bei der Auszählung am Wahlabend können nur die Briefwahlstimmen berücksichtigt werden, die bis Sonntag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sind.  Wer seinen roten Wahlbrief also per Post zurücksenden möchte (kostenlos), sollte dies beachten. Spätestens drei Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefes in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.

Alternativ können die Wahlbriefe auch bei der Stadt Iserlohn abgegeben bzw. bis einschließlich am Wahlsonntag, 9. Juni, 18 Uhr, in folgende Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn eingeworfen werden:  am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7), am Rathaus II (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße), beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14) sowie beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a). Weitere städtische Briefkästen, zum Beispiel am Stadthaus Bömberg und Stadthaus am Westertor, werden am Wahlabend nicht geleert.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage seines (Brief-)Wahlscheines tun.

Die Stadt Iserlohn bittet, sich rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (8. Juni, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

Für weitere Informationen und Fragen steht das Briefwahlbüro telefonisch unter 02371  217-1776 gern zur Verfügung.


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